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15.07.2005

Das neue Handwerksrecht: Entgegen allen Unkenrufen eine Erfolgsgeschichte

 

Wir erleben zur Zeit, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und einige Handwerkskammern gegen die Bundesregierung und das neue Handwerksrecht mobil machen. Grund genug, darauf zu antworten und hier auf die positiven Veränderungen einzugehen:

 

Seit dem 1. Januar 2004 ist das neue Handwerksrecht in Kraft. Seither hat sich viel getan – entgegen allen Unkenrufen zum Besseren.  

Seit über fünfzig Jahren hatte sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk nichts Wesentliches getan. Erst die Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat hier neue Weichen gestellt: Für mehr Gewerbefreiheit, für mehr Wettbewerb, für mehr Kundenfreundlichkeit, für mehr Beschäftigung.  

Es weht ein frischer Wind in einem bislang überregulierten, verkrusteten, von Stagnation und Schwarzarbeit geprägten Markt. Zur Freude der Kundinnen und Kunden, die jetzt zu akzeptablen Preisen Handwerksleistungen nachfragen können. Zur Freude vieler Beschäftigter und Arbeitsloser, die jetzt eine reelle Chance sehen, den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen. Zur Freude der Ehrlichen in unserem Staat, ist doch der Jahrzehnte währende wachsende Trend zu Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit gestoppt worden.
 
 

Mit dem neuen Handwerksrecht wurden Marktzugangsbeschränkungen geschliffen:

  Die Zahl der Handwerke, die dem Meisterzwang unterliegen, wurde von 94 auf 41 zurückgeführt.

   Gesellen in Handwerken mit Meisterzwang haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Selbständigkeit, wenn sie sechs Jahre, davon vier in leitender Stellung, tätig waren.

   Damit wird die „Inländerdiskriminierung“ beseitigt: Deutschen Gesellen wird das gleiche Recht eingeräumt wie ihren Kollegen aus dem europäischen Ausland. Das deutsche Handwerksrecht wird mit dieser Regelung europatauglich gemacht.

   Mit der kleinen Handwerksnovelle kann jetzt ein Markt für einfache handwerkliche Leistungen im Bereich der Handwerke mit Meisterzwang entstehen, der bislang entweder durch Schwarzarbeit oder durch Eigenarbeit abgedeckt wurde. Auch hier liegen Chancen für mehr Umsatz und für mehr Beschäftigung.

Bereits nach einem Jahr: Das neue Handwerksrecht wirkt. 

Kundinnen und Kunden freuen sich über das breitere Angebot an legalen handwerklichen Leistungen zu bezahlbaren Preisen. Das kommt allen zugute, auch den Handwerksbetrieben.

Zum ersten Mal seit Jahren ist die Zahl der Neugründungen sprunghaft angestiegen – vor allem in den Handwerken, die jetzt nicht mehr dem Meisterzwang unterliegen. 

Schwarzarbeit auf dem Rückzug

Die ausufernde, von Jahr zu Jahr zuletzt dramatisch wachsende Schwarzarbeit ist – auch dank des neuen Handwerksrechts - im vergangenen Jahr gestoppt, ja zurückgedrängt worden. Im Jahr 2003 wurden gut 15% aller wirtschaftlichen Leistungen in Deutschland - das sind über 346 Mrd. ¤ - am Staat vorbei in der Schattenwirtschaft erbracht. Davon 38% oder 135 Mrd. ¤ im Baugewerbe und in Handwerksbetrieben. Zu den knapp 5 Millionen Beschäftigten im Handwerk, die legal knapp 400 Mrd. ¤ an Umsatz erwirtschafteten, kamen also noch einmal ca.1 Million Beschäftigte, die in Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit ihr Geld verdienten. 

Nicht nur der wirtschaftliche Schaden von Schwarzarbeit für unserer Gemeinwohl waren und ist enorm: Dreistellige Milliardenbeiträge werden an den öffentlichen Kassen vorbei gemogelt. Die „Ehrlichen sind die Dummen“, müssen sie doch mit ihren Steuern und Sozialbeiträgen diese „Verluste“ ausgleichen. Steuersätze und Sozialbeiträge könnten für alle erheblich sinken, wenn dieses Krebsgeschwür an der deutschen Volkswirtschaft ausgemerzt wäre. Der Rechtsfrieden in unserem Lande ist zudem dauerhaft und nachhaltig gestört.

Das hat sich jetzt geändert. Wir haben neben anderen Maßnahmen auch mit dem neuen Handwerksrecht für Recht und Ordnung gesorgt. Experten gehen davon aus, dass die Schwarzarbeit in Deutschland ihren Zenit überschritten hat und drastisch zurückgehen wird - um ca. ein Drittel bis zum Jahre 2010. 

Neue Chancen

Gerade das neue Handwerksrecht hat den Handwerksbetreiben und ihren Beschäftigten neue Chancen eröffnet: Der Berufszugang im Handwerk ist heute leichter. Es gibt mehr Gewerbefreiheit und mehr Wettbewerb. Es gibt heute vor allem mehr Chancen für junge Leute, sich selbständig zu machen. 

Das neue Handwerksrecht hat – seit Jahren des Rückgangs - zum ersten Mal zu einem sprunghaften Anstieg von Existenzgründungen geführt. Noch nie seit den sechziger Jahren hat es mit über 887.300 Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland so viele Handwerksbetriebe gegeben wie heute. Das ist ein direkter Erfolg des neuen Handwerksrechts. 

Überall dort, wo die alte Handwerksordnung liberalisiert, Marktzugangsbeschränkungen aufgehoben und mehr Wettbewerb zugelassen wurde, brummt das Handwerk, geht es bergauf. Überall dort, wo alte Verkrustungen bestehen blieben, ist die Lage nach wie vor kritisch. 

Zum ersten Mal seit Jahren: Mehr Handwerksbetriebe 2004

In den neuen meisterfreien Handwerken (Handwerke der Anlage B1) wurden 2004 34.517 Betreibe neu gegründet. Die meisten Gründer sind Beschäftigte, Gesellen oder Ungelernte, aus Handwerksbetrieben und Arbeitslose, die nun mit dem neuen Handwerksrecht ihre Chance suchen und den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Die Vermutung, die meisten Gründer seien Personen aus den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas ist falsch.

Der Gründungssaldo (Neugründungen weniger Abgänge) war 2004 deutlich positiv: Der Bestand der Handwerksbetriebe in der Anlage B1 stieg um 27.628 oder 37% - von 74.940 am 1.1.2004 auf 102.568 am 31.12.2004. 

Aber auch in den Meisterhandwerken (Handwerke der Anlage 1) stieg – entgegen mancher zuvor geäußerter Befürchtungen – der Bestand an Betrieben um 1,3%, in den alten meisterfreien Handwerken (Anlage B1) um 2,9%: 

Insgesamt nahm die Zahl der Handwerksbetriebe um 40.712 oder 4,8% auf 887.300 zu. Seit Jahren des Rückgangs ein Anstieg, der dem neuen Handwerksrecht geschuldet ist. 

    

 

 

 

 

Veränderungen zum                                 Vorjahr

 

 

Bestand am

Bestand am

in

in

 

 

01.01.04

31.12.04

Betrieben

%

Handwerk Anlage  A

587.762

595.309

7.547

1,3%

einfache Tätigkeiten

0

207

0

 

Handwerk Anlage B1

74.940

102.568

27.628

36,9%

Handwerk Anlage B2

183.886

189.216

5.330

2,9%

Total

 

846.588

887.300

40.712

4,8%

                     

Quelle: ZDH

 Dass der Neugründungsboom in der Anlage B 1 im wesentlichen dem Zustrom von Personen aus den neuen Mitgliedstaaten geschuldet ist, ist eine Legende. Weniger als 13 % der Existenzgründer kommen aus Mittel- und Osteuropa. Das neue Handwerksrecht privilegiert also keineswegs Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten. 

Allerdings ergibt sich ein durchwachsenes Bild, wenn man sich die regionale Verteilung ansieht.

 

Während in westdeutschen Großstädten wie Frankfurt am Main 43%, München 31%, Berlin 22%, Hamburg 22%, Düsseldorf 18% aller Neugründer in der Anlage B1 aus Mittel- und Osteuropa kamen, lag der Anteil in den neuen Bundesländer signifikant niedrig wie z.B. in Frankfurt an der Oder, wo nur 5% aller Neugründer aus Osteuropa stammten. Fast ein Drittel aller Existenzgründer in Hessen kamen aus den neuen Mitgliedstaaten, wobei allerdings sich 77% aller osteuropäischen Neugründer in Hessen auf die Stadt Frankfurt konzentrieren. In Nordrhein-Westfalen und Bayern lag der Anteil bei etwa 18%, in Baden-Württemberg dagegen nur gut 3%. In Schleswig-Holstein, dem Saarland, Bremen und in allen neuen Bundesländern bis auf Berlin war der Anteil ebenfalls gering. 

Betriebe in B1, die 2004 von Personen aus den Beitrittsländern gegründet wur­den:

Bundesland

 Angaben der HWK

Gesamt-zahl

B1 Zugänge in den Re­gionen

in Prozent

 

 

 

 

 

Bayern

 1000 Betriebe

1.000

5.777

17,31

darunter: München

 777 Betriebe

777

2.528

30,74

Baden-Württemberg

 115 Betriebe

115

3.403

3,38

darunter: Stuttgart

 34 Betriebe

34

746

4,56

NRW

 1100 Betriebe

1.100

6.043

18,20

darunter: Düsseldorf

 324 polnische Betr.

324

1.757

18,44

darunter: Köln

 148 Betriebe

148

1.207

12,26

Rheinland Pfalz

 153 Betriebe

153

1.559

9,81

Hessen

 978 Betriebe

978

3.018

32,41

darunter: Frankfurt am Main

 darunter 710 Polen

753

1.749

43,05

Saarland

 5 Polen

5

305

1,64

Niedersachsen

 304 Betriebe

304

2.705

11,24

darunter: Hannover

 124

124

374

33,16

Bremen

 13 Betriebe

13

192

6,77

Schleswig-Holstein

 47 Betriebe

47

1.234

3,81

Hamburg

 151 Betriebe

151

700

21,57

Berlin

 462 poln. Betriebe

462

2.076

22,25

Mecklenburg-Vor­pommern

 4 Betriebe

4

949

0,42

Brandenburg

 61 Betriebe

61

2.265

2,69

darunter: Frank­furt/Oder

 35 Betriebe

35

691

5,07

Sachsen-Anhalt

 11 Betriebe

11

1.332

0,83

Sachsen

 30 Betriebe

30

2.058

1,46

Thüringen

 7 Betriebe

7

901

0,78

 

 

 

 

 

 

Summe

4.441

34.517

12,87

 

Quelle: ZDH

 

Es fällt auf, dass in den Branchen, in denen in der Vergangenheit die Schwarzarbeit ganz besonders stark verbreitet war, die Zahl der Neugründungen am ausgeprägtesten ist. Die Verdopplung der Betriebe im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk zeigt, dass Beschäftigte dieses Handwerks, aber auch ehemals „schwarzarbeitende“ Arbeitslose jetzt die Gelegenheit wahrnehmen, sich ehrlich zu machen.  

Anstatt die Risiken von „Schwarzarbeit“ auf sich zu nehmen, machen sie sich selbständig, gründen einen eigenen Betrieb, melden sich ordnungsgemäß bei der Gemeinde an und lassen sich in die Handwerksrolle eintragen. Diese Neugründungen jetzt – wie Handwerksfunktionäre dies tun – als Legalisierung von Schwarzarbeit zu diffamieren, ist eine groteske Verkennung der jetzigen Lage.
 

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit war ein zentrales Ziel unserer Handwerksreform. Und dieser Kampf kann auch wegen des neuen Handwerksrechts jetzt erfolgreich bestanden werden. 

 

Die größten Zuwächse in der Anlage B1 nach Gewerken

Branche

Betriebe

Zuwachs in Prozent

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

25.545

106,0

Estrichleger

2.621

56,4

Behälter- und Apparatebauer

356

67,1

Metallbildner

321

23,0

Parkettleger

2.924

65,1

Rolladen- und Jalousiebauer

2.226

22,6

Drechsler und Holzspielzeugmacher

912

20,5

Holzbildhauer

410

21,7

Damen- und Herrenschneider

5.881

21,3

Sticker

195

42,3

Raumausstatter

11.098

26,9

Wachszieher

60

25,0

Gebäudereiniger

13.143

91,2

Fotografen

5.379

24,7


Quelle: ZDH


Die größten Zuwächse von Neugründungen in der Anlage B 1 verzeichneten wir im Jahre 2004 in Berlin und Brandenburg (87%), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (52%) und Sachsen-Anhalt (52%). Es scheint, dass gerade Arbeitslose in den neuen Ländern die Chance des neuen Handwerksrecht genutzt haben. In Baden-Württemberg (22%), Thüringen (26%) und Bayern (31%) waren sie am geringsten.

 

Die größten Zuwächse der Anlage B1 nach Bundesländern in 2004

Land

Betriebe 2003

Betriebe 2004

 in Prozent

Baden-Württemberg

11.382

13.832

21,5

Bayern

15.277

19.949

30,6

Berlin

2.027

3.792

87,1

Brandenburg

2.379

4.455

87,3

Bremen

420

556

32,4

Hamburg

1.341

1.863

38,9

Hessen

5.078

7.522

48,1

Mecklenburg-Vorpommern

1.552

2.365

52,4

Niedersachsen

5.190

7.392

42,4

Nordrhein-Westfalen

13.856

18.610

34,3

Rheinland-Pfalz

3.713

4.888

31,6

Saarland

803

1.037

29,1

Sachsen

5.162

6.806

31,8

Sachsen-Anhalt

2.151

3.267

51,9

Schleswig-Holstein

1.977

2.922

47,8

Thüringen

2.632

3.312

25,8

Bundesgebiet

74.940

102.568

36,9

 

Quelle: ZDH


Auch der von Handwerksfunktionären, Union und FDP befürchtete Einbruch bei den Ausbildungsverhältnissen ist ausgeblieben. Im Gegenteil: Während im Jahr 2000 5,8%, 2001 6,9%, 2002 7,1% und 2003 3,0% weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden, lag der Rückgang im Jahr 2004 nur noch bei – 0,2%, wobei in Westdeutschland im Jahr 2004 zum ersten Mal seit 1998 ein leichter Zuwachs ( + 0,2%) bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnet werden konnte.

 

Es ist auch nicht - wie vor der Handwerksreform - zu einem weiteren deutlichen Einbruch bei Umsatz und Beschäftigung gekommen, wie es vielfach vorausgesagt wurde. Das Gegenteil ist richtig. Im gesamten Handwerk schwächte sich im ersten Jahr des neuen Handwerksrechts der Trend zu drastischen Umsatzeinbußen und rückläufiger Beschäftigung ab.

Vor allem dort, wo Marktzugangsbeschränkungen geschliffen wurden und Handwerke nicht mehr dem Meisterzwang unterworfen sind (Anlage B1 und Anlage B2), lief es wirtschaftlich viel besser als in den Meisterhandwerken (Anlage A).

 

Mit dem neuen Handwerksrecht hat sich der Umsatzrückgang seit Jahren zum ersten Mal merklich abgeschwächt. Betrug der Umsatzrückgang im Handwerk insgesamt 2003 noch minus 3,1%, so halbierte er sich im Jahr 2004 auf minus 1,5%.

  dort, wo Handwerksbetriebe nach wie vor dem Meisterzwang unterliegen, ist der Umsatzrückgang am stärksten (- 1,6%). In den neuen vom Meisterzwang befreiten Handwerken der Anlage B 1 ist der Umsatzrückgang dagegen nur halb so groß

(- 0,8%).

  In der Anlage B 2 gab es im Jahr 2004 überhaupt keinen Umsatzrückgang mehr.

  Gleiches gilt für den Beschäftigungsrückgang. Insgesamt ging die Beschäftigung im gesamten Handwerk 2004 um 2,7% zurück, nach minus 5,1% im Jahr 2002 und  minus 4,9% 2003.

  auch hier gilt: Dort, wo reformiert und liberalisiert wurde, lief es besser. In den Meisterhandwerken ging die Zahl der Beschäftigten 2004 um 3,4% zurück, in den neuen meisterfreien Handwerken stagnierte praktisch die Beschäftigung ( - 0,1%), während sie in der Anlage B2 mit 0,6% nur leicht zurückging.

 

Sich dem Wettbewerb stellen: Strukturprobleme offensiv annehmen

Richtig ist: Das Handwerk leidet ganz besonders unter der schwachen Binnenkonjunktur. Hinzu kommen ungünstige strukturelle Einflüsse, wie die nach wie vor noch nicht ausgestandene Baukrise und der zunehmende Wettbewerb mit nichthandwerklichen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen - auch aus dem europäischen Ausland - auf ehemals primär von deutschen Handwerken beherrschten Märkten. All dies belastet das deutsche Handwerk. Wichtig ist, dass die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten sich diesem Strukturwandel offensiv stellen.

 

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union alle EU-rechtlichen Vorgaben einhalten muss und wird. Jeder Bürger der Union hat das Recht, sich in Deutschland als Unternehmer niederzulassen und dort eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Eine Beschränkung auf bestimmte Branchen existiert nicht.

 

Sollte tatsächlich eine Niederlassung und eine selbständige Tätigkeit vorliegen, so besteht nur bei Verstößen gegen berufsrechtliche Bestimmungen (z.B. Gewerberecht) eine Vorgehensweise der Behörden. Fälle von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeit können und werden unterbunden. Die Voraussetzungen dafür sind in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Noch bestehende Lücken sind kürzlich geschlossen worden.

 

Im Europa der 25 wird der von Personen aus den neuen Mitgliedsländern ausgeübte Wettbewerbsdruck auf Unternehmen und ihren Beschäftigten gerade auch die des Handwerks voll erhalten bleiben – nicht nur in Deutschland. Ein Zurück unter den Schirm des Meisterzwangs wird den Mitgliedsfirmen des deutschen Handwerks deshalb überhaupt nichts bringen. Im Gegenteil: Neue Marktzugangsbeschränkungen nur für deutsche Staatsbürger ständen im Widerspruch zum Grundgesetz und zu europäischem Recht. Zudem würde es die Krise im deutschen Handwerk nur weiter vertiefen und beschleunigen.

 

Das neue Handwerksrecht hatte gerade die starke Benachteiligung deutscher Gesellen gegenüber ausländischen Handwerkern beseitigt. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen Angehörige anderer EU-Staaten für die Zulassung zu einer selbständigen Handwerksausübung in Deutschland lediglich Berufserfahrung nachweisen (Ausnahme: Gesundheitshandwerke, Schornsteinfeger). Von Inländern wurde dagegen nach dem alten Handwerksrecht grundsätzlich die Meisterprüfung verlangt. Die Privilegierung der EU-Ausländer führte zur sogenannten Inländerdiskriminierung. Im übrigen gebietet die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff. EU-Vertrag) zudem die Zulassung grenzüberschreitender Tätigkeiten unter noch geringeren Voraussetzungen.

Gesellen in Handwerken mit Meisterzwang haben mit dem neuen Handwerksrecht jetzt einen Rechtsanspruch auf Selbständigkeit, wenn sie sechs Jahre, davon vier in leitender Stellung, tätig waren (Ausnahme Gesundheitshandwerke und Schornsteinfeger). Damit wird die „Inländerdiskriminierung“ beseitigt. Deutsche Gesellen bekommen damit die gleichen Chancen wie ihre Kollegen aus dem europäischen Ausland.

 

Mit dem neuen Handwerksrecht besteht die Chance, dem Wettbewerbsdruck im Europa der 25 besser zu begegnen.

 

Betriebe können mit einem breiteren, qualitativ besseren Angebotsspektrum auf den Markt treten, das Ihnen zuvor beim alten Handwerksrecht versagt geblieben war.

 

Betriebe können in andere Größenordnungen wachsen, die es ihnen erlauben, den Strukturanpassungsprozess besser zu bewältigen.

 

Mit neuen, attraktiven Angeboten können Marktanteile zurückerobert und in der Vergangenheit verloren gegangenes Vertrauen der Kundinnen und Kunden wieder gewonnen werden.

 

Insbesondere durch die Verschärfung des Kampfes gegen Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit öffnen sich dem deutschen Handwerk neue Chancen. Hunderttausende von neuen legalen Beschäftigungsverhältnisse können entstehen, wenn das Handwerk die Chancen, die ihnen das neue Handwerksrecht bietet, wahrnimmt.

 

Wenn allerdings Handwerksbetriebe nicht bereit sind, den durch die Erweiterung der Union ausgelösten Wettbewerbs- und Anpassungsdruck offensiv und konstruktiv zu begegnen, werden sie scheitern. Eine rückwärtsgewandte Diskussion wird niemandem helfen.

 

Union und FDP haben mehr verhindert

Das neue Handwerksrecht konnte nur mit Zustimmung des Bundesrates, also nur mit Zustimmung von Union und FDP, verabschiedet werden. Beide haben sich der notwendigen Liberalisierung des Handwerksrechts widersetzt und damit die Reform verwässert.

 

So haben Union und FDP durchgesetzt, dass weit mehr Handwerke dem Meisterzwang weiter unterliegen müssen, als es von den Koalitionsfraktionen ursprünglich vorgesehen war. Während die Koalition eine Zurückführung der 94 Handwerke der Anlage A auf 29 vorsahen – es sollten nur noch diejenigen Handwerke dem Meisterzwang unterliegen, deren Ausübung eine besondere Gefahr für die Kundschaft darstellen (ausschließliches Kriterium der „Gefahrengeneigtheit“) -, wurde auf Drängen von Union und FDP als weiteres Kriterium für die Aufnahme in die Anlage A die „besondere Ausbildungsleistung“ aufgenommen.

 

Das führte dazu, dass weitere 12 Handwerke dem Meisterzwang unterworfen wurden. So wurden - entgegen unserer Vorstellungen - die Handwerke Bäcker, Fleischer, Friseure und Maler/Lackierer mit fast 1 Million Beschäftigte in der Anlage A belassen.

 

Neue Chancen für mehr Umsatz und Beschäftigung wurden in diesen Handwerken damit verschenkt. Insgesamt haben die von Union und FDP erzwungenen Veränderungen der notwendigen Dynamisierung im Handwerksbereich geschadet.



 
 
 
 
 
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