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01.07.2004

Unsere Steuerpolitik ist sozial gerecht

Stellungnahme von Joachim Poss, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zur Kritik der Gewerkschaften vom 01. Juli 2004

Von Seiten der Gewerkschaften wird mehr Steuergerechtigkeit gefordert und eine stärkere Belastung der Reichen und Entlastung der Armen. Es wird auch behauptet, die Regierung habe durch die Reform der Körperschaftsteuer 40 Milliarden Euro be­wusst verschenkt. Sicher kann man die soziale Gerechtigkeit in der Steuerpolitik im­mer noch verbessern und der Fall Vodafone zeigt, dass weiterer Handlungsbedarf bei der von uns durchgesetzten Mindestgewinnbesteuerung für Großunternehmen besteht. Dennoch sind die schweren Vorwürfe insbesondere der Gewerkschaft Verdi nicht gerechtfertigt.

1) Arme wurden stärker als Reiche entlastet, Steuerschlupflöcher wurden ge­schlossen

 

Den Löwenanteil an der Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland tragen die Steuerpflichtigen mit den höheren Einkommen.

 

Fünf Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen tragen 42,8 Prozent des Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen tragen 54 Prozent des Lohn- und Einkommensteuer­aufkommens. Die 20 Prozent der Steuerpflichtigen mit den geringsten Einkünften tragen überhaupt nichts zum Lohn- und Einkommensteueraufkommen bei.

 

Die Gesamtentlastung für die privaten Haushalte durch die Steuerreform 2000, deren letzte Stufe 2005 wirksam wird, beträgt mehr als 40 Milliarden Euro. Am deutlichsten ist die Entlastung bei den Steuerpflichtigen mit kleinen und mittleren Einkommen. Sie werden prozentual stärker entlastet als hohe Einkommen.

 

Bei Einkünften bis 15.000 Euro werden Steuerpflichtige im Jahr 2004 um 26 Prozent im Vergleich zu ihrer bisherigen Steuerschuld entlastet. Bei Einkünften bis 30.000 Euro beträgt die Entlastung zwölf Prozent. Die Steuerpflichtigen mit Einkünf­ten oberhalb von 100.000 Euro werden im Vergleich zu ihrer bisherigen Steuerschuld aber nur um sechs Prozent entlastet.

 

Natürlich sind die absoluten Entlastungssummen für Steuerpflichtige mit hohen und insbesondere höchsten Einkommen größer als bei Geringverdienern. Das ist aber zwingende Konsequenz der progressiven Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die wir gegen die Gleichmacher- oder Stufenmodelle der anderen Parteien ja vehement verteidigen. Mondbeispiele, wie das der IG Metall, die be­hauptet hat, Spitzenverdiener werden im Jahr 2005 um über 60.000 Euro entlastet, sind zwar theoretisch richtig berechnet, aber praktisch irrelevant. Denn wie viele Steuerpflichtige verdienen mehr als zwei Millionen Euro jährlich?

 

Ab 2005 zahlen Familien mit zwei Kindern unter Berücksichtigung des Kindergelds erst dann Steuern, wenn ihr Bruttoeinkommen höher als 37.540 Euro ist. 1998 musste diese Familie bei diesem Einkommen noch 2.924 Euro Steuern zahlen. 1998 war diese Familie bereits ab einem Bruttoeinkommen von 28.800 Euro steuerbelas­tet.

 

Seit dem Amtsantritt der neuen Regierung im Jahr 1998 wurden eine Vielzahl (über 70 Maßnahmen) von Steuervergünstigungen abgeschafft, die in erster Linie den Be­ziehern hoher Einkünfte genutzt haben.

 

Beispielhaft genannt seien hier die Abgrenzung privater und betrieblicher Schuldzin­sen (Missbrauch durch Zwei- und Mehrkontenmodelle), die Verlängerung der Spe­kulationsfristen bei Wertpapier- und Immobilienveräußerungen sowie eine geänderte Bewertung von Privateinlagen in das Betriebsvermögen. Auch die Mindeststeuer für natürliche Personen, die mittlerweile wegen des Schließens der vielen Steuer­schlupflöcher entbehrlich geworden und abgeschafft worden ist, hat dazu geführt, dass Einkommensmillionäre sich vor dem Finanzamt nicht mehr arm rechnen konn­ten. Das stark gestiegene Steueraufkommen bei dem Millionärs-Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe belegt diesen Erfolg unserer Steuerpolitik. Heute be­zahlen Einkommensmillionäre fast sechs Milliarden Euro mehr Steuern als vor vier Jahren.

 

 

2) Körperschaftsteuerrückgang im Jahr 2001

 

Der von Frank Bsirske angesprochene Rückgang der Körperschaftsteuer von 46,1 Milliarden DM (nicht Euro) auf minus 0,8 Milliarden DM im Jahr 2001 ist eine Besonderheit des Jahres 2001 und hat im Wesentlichen drei Ursachen gehabt:

 

a)     Die Senkung des Körperschaftsteuertarifs für einbehaltene Gewinne von 40 Pro­zent und für ausgeschüttete Gewinne von 30 Prozent auf ein international wettbe­werbsfähiges Niveau von 25 Prozent hat zu Steuermindereinnahmen von 15,7 Milliarden DM geführt. An der Notwendigkeit, die Steuersätze zu senken, um die Attraktivität des Standortes Deutschland zu erhöhen, konnte auch im Jahr 2001 kein Zweifel bestehen. Ansonsten wären wir angesichts der mittlerweile vollzogenen Osterweiterung der Europäischen Union heute nicht mehr wettbe­werbsfähig.

 

 

b)    Mit dem Steuersenkungsgesetz 2000 wurde das so genannte Halbeinkünftever­fahren eingeführt. Zum Zeitpunkt der Systemumstellung bei der Körper­schaftsteuer besaßen die Kapitalgesellschaften noch so genanntes Anrech­nungsguthaben von mehr als 70 Milliarden DM. Dieses Guthaben wird realisiert, indem die Ausschüttung (Steuer 30 Prozent) von zunächst einbehaltenen Gewin­nen (Steuer 40 Prozent) an die Aktionäre erfolgt. Eine Streichung dieser Erstat­tungsansprüche wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig gewesen. Aus diesem Grunde wurde den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, das Steuergutha­ben über einen Zeitraum von 15 Jahren zu realisieren.

 

Unerwartet haben die Unternehmen aber bereits im ersten Jahr in einem nen­nenswerten Umfang Ausschüttungen vorgenommen. Damit hatte die Bundesre­gierung nicht gerechnet, weil der persönliche Steuersatz der Aktionäre, die diese Ausschüttungen natürlich auch versteuern mussten, in der Folgezeit durch die Stufen der Steuerreform weiter sank. Das sprach dafür, dass die Ausschüttungen zeitlich später vorgenommen werden würden.

 

So wurden 2001 bereits Körperschaftsteuererstattungen in Höhe von gut 14 Milliarden DM bewirkt. Im gleichen Zeitraum ist jedoch das Aufkommen der Kapitalertragsteuer (als Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer der Aktionäre) um gut 14 Milliarden Euro gestiegen. Per Saldo ergab sich also kein Verlust für den Fiskus.

 

c)     Die abgeschwächte Konjunktur hat ihre Spuren auch beim Körperschaftsteuerauf­kommen hinterlassen. Das ließen bereits die rückläufigen Körperschaftsteuervor­auszahlungen im Jahr 2001 erkennen.

 

 




 
 
 
 
 
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