05.01.2006 
                	Lothar Mark unterstützt die Stellungnahme von Niels Annen: Demokratisches Engagement darf nicht kriminalisiert werden! 
  
   Zur jüngsten Rechtsprechung über die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen 
   erklären Niels Annen, MdB, Sprecher der Projektgruppe 
   Rechtsextremismus des SPD-Parteivorstandes, und Sebastian Edathy, MdB, 
   Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der 
   SPD-Bundestagsfraktion: 
    
   In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zur Strafverfolgung von 
   engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die auch mit Hilfe von Symbolen 
   gegen Rechtsextremismus und Neo-Nazismus vorgingen. Grundlage ist für 
   die beteiligten Behörden der § 86a des Strafgesetzbuches, der die 
   Verwendung verfassungswidriger Symbole unter Strafe stellt. 
  
   Das ist ein rechtspflegerischer Skandal. Hier werden Menschen, die 
   sich für Demokratie und Toleranz bürgerschaftlich engagieren, 
   kriminalisiert. 
  
   Nach ständiger Rechtsprechung sind nach § 86a StGB solche Handlungen 
   straflos, die nicht darauf abzielen, eine Identifikation mit den 
   Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Demnach 
   ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form als 
   Symbol der Ablehnung rechtsgerichteten Gedankengutes gerade nicht 
   strafbar. So hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen 
   festgestellt, dass die Zurschaustellung derartiger Symbole 
   beispielsweise auf Demonstrationen straflos bleibt. 
  
   Wir hoffen, dass es sich bei abweichenden Entscheidungen nur um 
   Einzelfälle handelt und die Gerichte grundsätzlich der bisherigen 
   Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgen. 
  
   Sollte es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nicht um Einzelfälle, 
   sondern um die zunehmende Etablierung einer neuen Rechtsauslegung 
   handeln, wird der Bundestag eine Klarstellung des § 86a StGB vornehmen 
   müssen.                   
  
                   
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