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21.01.2006

Elke Ferner: Kinderbetreuungskosten absetzen - Erwerbstätigkeit von Müttern

fördern. Gleichstellungspolitisch weder Wundermittel noch Teufelszeug!

  

Die Stellvertretende Parteivorsitzende der SPD und Bundesvorsitzende

der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, MdB, erklärt:

  

   Die SPD-Frauen begrüßen, dass Bundeskabinett und SPD-Parteivorstand

   die verbesserte Absetzbarkeit von erwerbsbedingten

   Kinderbetreuungskosten beschlossen haben.

 

   Schon lange fordert die ASF die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die

   unmittelbar der Ausübung der eigenen Erwerbstätigkeit dienen -

   einschließlich der Kosten für die Kinderbetreuung.

 

   Es war richtig, dass der SPD-Parteivorstand die Frage, ab welchem

   Alter der Kinder Betreuungskosten ab dem ersten Euro geltend gemacht

   werden können, zugunsten von Kindern aller Altersgruppen und damit

   auch von Alleinerziehenden und Geringverdienenden beantwortet hat. Es

   ist nicht einzusehen, dass gerade dann, wenn die Betreuungskosten

   besonders hoch sind - bei ganz kleinen Kindern - die staatliche Hilfe

   am geringsten ausfällt. Und es geht bei dem Vorhaben darum, die

   Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern - also um die

   erwerbsbedingten Betreuungskosten. Wir wollen die Absetzbarkeit ab dem

   ersten Euro aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, der besseren

   Bildungschancen und der gleichstellungspolitischen Wirkung.

 

   Durch die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird auch ein

   Hemmnis beim Wiedereinstieg junger Eltern, insbesondere Mütter, in den

   Beruf gemildert. Diese Maßnahme trägt auch zu unserem Ziel bei, die

   Anreize zur Erwerbstätigkeit von Müttern zu stärken und damit die

   Frauenerwerbsquote zu erhöhen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

   muss gerade auch für geringer Verdienende, darunter sind häufig

   Alleinerziehende, attraktiver werden. Wenn sie die Betreuungskosten

   für ihre Kinder von Anfang an steuerlich absetzen können, lohnt sich

   die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit viel eher, als wenn der größte

   Teil des Gehaltes unwiederbringlich in die Kinderbetreuung fließt.

 

   Die Versuche, jetzt so genannte Doppelverdiener gegen die

   Einverdienerfamilie auszuspielen, sind mehr als durchsichtig! Zum

   einen profitieren alle Familien - unabhängig davon, ob ein oder zwei

   Elternteile erwerbstätig sind - vom Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag

   und von dem allgemeinen Freibetrag für Ausbildung, Erziehung und

   Betreuung. Zum anderen profitieren Familien, in denen nur eine Person

   erwerbstätig ist, überproportional vom Ehegattensplitting.

 

   Uns geht es darum, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu

   verbessern. Dazu gehört auch der Ausbau der Tagesbetreuung, der

   Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab dem 2. Lebensjahr und die

   Einführung des Elterngeldes.



 
 
 
 
 
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