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04.07.2006

Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion: „Deutschland voran gebracht“

 

Vorwort

 

Vor einem Jahr tobte in Deutschland ein heftiger Wahlkampf. Zwei Blöcke standen sich unversöhnlich gegenüber. Deutschland war gelähmt, Bundestag und Bundesrat behinderten sich gegenseitig und weder die eine noch die andere Seite konnten ihre politischen Konzepte und Ideen umsetzen.

 

Im Sommer 2006 ist vieles anders. Es bewegt sich was, Deutschland kommt Schritt für Schritt voran. Die Blockade zwischen Bundestag und Bundesrat ist aufgelöst, die beiden großen Volksparteien arbeiten zusammen, die Menschen haben wieder Zuversicht und die wirtschaftlichen Aussichten sind so gut, wie lange nicht mehr.

 

Die Große Koalition hat in diesem ersten halben Jahr wichtige Beschlüsse gefasst:

 Auf dem Arbeitsmarkt geht es endlich vorwärts. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt und mit unseren Gesetzen sorgen wir dafür, dass Menschen schneller und effektiver in Förderung und Jobs vermittelt werden, die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, und Leistungsmissbrauch verhindert wird.

 Wir machen ernst bei der Sanierung der öffentlichen Haushalte. Mit unserer Strategie „Sanieren – Investieren – Reformieren“ verfolgen wir ein finanz- und steuerpolitisches Gesamtkonzept, mit dem wir die zur Zeit drängendsten Herausforderungen bewältigen und die Weichen für eine dauerhaft tragfähige und zukunftsorientierte Finanzpolitik stellen.

• In der Familienpolitik gehen wir mit dem Elterngeld, das zum 1. Januar 2007 kommen wird, einen neuen Weg. Das Elterngeld ist das zentrale Element bei der Neuausrichtung unserer Familienpolitik. Moderne Familienpolitik beinhaltet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gezielte, materielle Förderung von Familien und eine frühe Förderung der Kinder. Mit dem neuen Elterngeld kommen wir diesem Anspruch einen entscheidenden Schritt näher.

 Die Föderalismusreform ist mit 2/3-Mehrheit beschlossen worden. Wir schaffen durch diese Reform mehr Klarheit bei der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, straffere und schnellere Entscheidungsprozesse und einen europatauglicheren Bundesstaat. Insgesamt ist diese Reform für die Demokratie ein großer Ge¬winn, weil deutlicher wird, welche Entscheidungsebene jeweils Verantwortung trägt.

 Die Eckpunkte für die Gesundheitsreform stehen fest. Wir haben erreicht, dass künftig wieder jeder Versicherungsschutz genießt und dass es keine weiteren Leistungskürzungen für die Versicherten geben wird. Außerdem ist uns der Einstieg in eine stärkere Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems gelungen. Leider war an dieser Stelle ein größerer und mutigerer Schritt mit der Union nicht zu machen.

 Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt Deutschland endlich die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um. Wir treten in der Koalition für einen umfassenden Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ein, deshalb haben wir dafür gesorgt, dass nicht nur die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft - wie von der EU gefordert - in deutsches Recht umgesetzt, sondern dass zusätzlich die Merkmale Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion und Alter aufgenommen werden.

 Das Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes („Small Companies Act“) ist ein zentraler Bestandteil des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung. Weniger Bürokratie schafft neue Handlungsspielräume und verbessert die Chancen der rund 3,4 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland. Mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz werden kurzfristig eine Reihe von ersten Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur Beseitigung bestehender Hemmnisse auf den Weg gebracht.

  Das Planungsbeschleunigungsgesetz sorgt dafür, dass Planungszeiten für Infrastrukturprojekte demnächst um ein Drittel verkürzt werden können, ohne dabei den Umweltschutz oder die Bürgerbeteiligung einzuschränken. Wichtige Infrastrukturprojekte können so zwei Jahre schneller realisiert werden. Das ist gut für den Standort Deutschland.

 

Deutschland wird international gerade auch dank der SPD weiterhin als Friedensmacht und verlässlicher Partner wahr genommen. Wir haben in zunehmendem Maße international Verantwortung übernommen und uns durch unsere Verlässlichkeit weltweit Ansehen erworben. Dafür stehen Frank-Walter Steinmeier und die SPD auch in der Großen Koalition. Außenpolitische Abenteuer wird es auch in der Großen Koalition mit uns nicht geben.

 

Wir Sozialdemokraten sind in dieser Koalition nicht nur ein verlässlicher Partner, sondern auch Motor dieser Regierung.

 

Schwierige Entscheidungen werden von unseren Ministern auf den Weg gebracht, in der Arbeitsmarktpolitik, in der Rentenpolitik, bei der Gesundheitspolitik ebenso wie in der Finanz- und Haushaltspolitik.

 

Alle Menschen müssen ihren Beitrag dafür leisten, dass es in Deutschland weiter aufwärts geht, Arbeitnehmer ebenso wie Unternehmer, Rentner, Studierende und auch Arbeitslose. Fordern und Fördern gilt nicht nur bei den Arbeitsmarktreformen, es gilt auch im gesellschaftlichen Leben überhaupt. Dabei sorgen wir Sozialdemokraten in dieser Koalition dafür, dass es gerecht zugeht und starke Schultern mehr tragen müssen als schwache.

 

Vor einem Jahr wollten CDU/CSU und FDP eine andere Republik:

  Die Union wollte das Gesundheitssystem radikal umbauen. Weg vom sozialen Krankenversicherungssystem - hin zu einer vollkommenen Privatisierung aller Krankheitsrisiken, bei der Manager und Krankenschwester die gleichen Beiträge entrichten sollten.

 In der Steuerpolitik sollte mit der sog. Flattax, einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent, das progressive, an der Leistungsfähigkeit des Einzelnen bemessene, Steuersystem ersetzt werden. Die FDP wollte ein Drei-Stufen-Modell von 15, 25 und 35 Prozent - auch das war sozial nicht gerechter.

  Auf dem Arbeitsmarkt sollten die Arbeitnehmerrechte geschleift, der Kündigungsschutz für über 90 Prozent der Arbeitnehmer gelockert und die Mitbestimmungsrechte auf die Regelungen von 1972 zurückgeschraubt werden.

 

All das haben wir mit dem Eintritt in die Große Koalition verhindert. Wir haben dafür gesorgt, dass der Kündigungsschutz ebenso erhalten bleibt, wie die Tarifautonomie, die Mitbestimmung und die Steuerfreiheit von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlägen.

 

Aufgabe der Sozialdemokratie ist es in dieser Großen Koalition – wie in jeder anderen Konstellation auch -, den Begriff der „sozialen Demokratie“ mit Leben zu füllen. Dabei ist soziale Demokratie mehr als die Negation des wirtschaftsliberalen Weges.

 

Soziale Demokratie heißt u. a., mit der Sanierung der öffentlichen Haushalte Ernst zu machen und die Haushalte neu zu justieren.

 

Wir müssen den Haushalt mittelfristig wieder in Ordnung bringen, nur so kann der Staat handlungsfähig und aktiv sein. Wir wollen den aktiven, unterstützenden Staat.

Mehr in die Zukunft zu investieren und nicht in die Vergangenheit - das ist eines der zentralen Projekte in dieser Legislaturperiode.

 

Soziale Demokratie heißt aber auch, den Weg, den wir in den letzten sieben Jahren begonnen haben, fortzusetzen. D. h. die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum hat für uns größte Priorität. Dabei kommt es vor allem darauf an, Jobs zu schaffen, von denen eigenständiges Leben auch möglich ist. Deshalb ist es auch richtig, dass wir das Thema existenzsichernde Löhne/Mindestlöhne auf die Tagesordnung der politischen Agenda gesetzt haben. Eine große Rolle wird weiterhin die aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für Ältere und Jugendliche, spielen.

 

Zur sozialen Demokratie gehört auch eine wirkliche Chancengleichheit im Bildungssystem. Der verpflichtende Kindergartenplatz und der Ausbau der Ganztagsbetreuung sind dafür die Voraussetzung. Auch hier können wir an die erfolgreiche Politik der letzten sieben Jahre anknüpfen. Nur wenn quantitativ und qualitativ gute Betreuungsmöglichkeiten bestehen, kann auch die Chancen- oder Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwirklicht werden. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen muss gesteigert werden.

Eine kinderfreundliche Politik, eine Politik für Familien und für bessere Bildung ist ein zentraler Ansatz, um wirtschaftliches Wachstum, neue Arbeitsplätze, soziale Gerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.

 

Wir können stolz auf das bisher Erreichte sein. Wir wissen aber auch, dass es in dieser und mit dieser Koalition noch viel zu tun gibt.

Wir werden in diesem Jahr noch wichtige Entscheidungen treffen. Das betrifft u. a. die Grundsatzentscheidung über die Unternehmenssteuerreform, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, eine Neuregelung bei der Erbschaftsteuer und den Min¬destlohn. Die Gesundheitsreform und ihre gesetzgeberische Umsetzung wird uns im Herbst ebenso beschäftigen wie die Frage der Privatisierung der Bahn. Schließlich werden wir uns auch auf die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft vorbereiten, die im ersten Halbjahr 2007 ansteht.

 

Deutschland steht heute, vierzig Jahre nach der ersten Großen Koalition, vor ähnlich großen Herausforderungen wie 1966. Diese Koalition ist zum Erfolg verdammt. Keiner der Partner kann es sich leisten, nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu vereinbaren. 1969 sind übrigens beide Volksparteien gestärkt aus der Bundestagswahl hervorgegangen und Willy Brandt wurde zum ersten sozialdemokratischen Bundes¬kanzler Deutschlands gewählt. Dies ist gelungen, weil damals die Probleme Deutschlands ernsthaft angegangen wurden und beide Partner das damalige Regie¬rungsprogramm Schritt für Schritt umgesetzt haben.

 

Wir wollen den Erfolg dieser Regierung. Wir wollen, dass es Deutschland in vier Jah¬ren besser geht als heute. Wenn uns das gelingt, wird die deutsche Sozialdemokratie gestärkt aus dieser Großen Koalition hervorgehen.

 

gez. Dr. Peter Struck

Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

 

 

Arbeitsmarktpolitik

 

Deutschland braucht einen Arbeitsmarkt, der allen Menschen Chancen eröffnet, für sich selbst und ihre Familien zu sorgen und für das Alter vorzusorgen. Hierfür müssen die Voraussetzungen auch nach Umsetzung der „Agenda 2010“ weiter verbessert werden. Wir wollen zusätzliche Anreize dafür schaffen, dass Arbeitgeber Arbeitsplätze bereitstellen und Arbeitnehmer Arbeitsplätze auch annehmen.

 

Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2005 war richtig. Wir haben damit Hunderttausende aus der Sackgasse der Sozialhilfe in die Arbeitsvermittlung geholt.

 

Die gemachten Erfahrungen zeigen aber, dass die Zielgenauigkeit der Instrumente noch verbessert werden muss. Ein so komplexes und umfangreiches Reformprojekt wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende muss ständig überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert werden. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 1. Juni 2006 in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. August 2006 in Kraft treten. Wir wollen mit diesem Gesetz alle Kräfte und Ressourcen frei machen, damit jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche bestmöglich unterstützt werden kann.

 

Zentrale Anliegen des Fortentwicklungsgesetzes sind u. a. die

 verbesserte Betreuung der hilfebedürftigen Arbeitsuchenden aus einer Hand,

 Optimierung der praktischen Umsetzung der SGB II-Reform,

 Erhöhung des Alterssicherungsvermögens (Schonvermögen für die Alterssicherung) bei gleichzeitiger Absenkung des freien Vermögens,

 schnellere Aktivierung der Arbeitsuchenden sowie die

 Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt

 

Das Gesetz wird Leistungsmissbrauch einschränken und so auch dazu beitragen, im kommenden Jahr rd. 1,2 Mrd. Euro einzusparen.

 

Die Förderinstrumentarien der bisherigen Ich-AG und des Überbrückungsgeldes waren bis Ende Juni 2006 befristet. Ab Juli 2006 wird es für Arbeitslose, die sich selbstständig machen, einen Gründungszuschuss geben. Auch das haben wir in dem Fortentwicklungsgesetz geregelt.

Demnach erhalten Gründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen neunmonatigen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes.

Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialver¬sicherungen abzusichern.

In einer zweiten Förderphase wird für sechs Monate die Pauschale für die Sozialver¬sicherung gezahlt werden. Dieses neue Förderinstrument mit einer maximalen För¬derdauer von 15 Monaten soll ab 1. August 2006 zur Verfügung stehen.

 

Die unterschiedlichen Regelsätze bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende zwischen Ost und West sind nicht mehr zu rechtfertigen. Deshalb haben wir bereits im Februar 2006 im Bundestag ein Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verabschiedet, mit dem wir erreichen, dass das Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern ebenso wie in den alten Bundesländern 345 Euro betragen wird. Damit haben wir einen zentralen Baustein aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2006 gibt es einheitlich 345 Euro in Ost und West!

In einer solidarischen Gesellschaft müssen auch die Familienmitglieder Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb wurde in diesem Gesetz ebenfalls eine Präzisierung bei der Definition der Bedarfsgemeinschaften vorgenommen. Jugendliche unter 25 werden jetzt in der Regel der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet und erhalten 80 Prozent der Regelleistung. Unter-25-jährige, die zu Hause ausziehen wollen, erhalten Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Regel nur noch dann, wenn sie vorher die Zustimmung des Leistungsträgers einholen.

 

Niedrigere Sozialabgaben machen Arbeit in Deutschland wettbewerbsfähiger und helfen zudem insbesondere auch gering qualifizierten Menschen, einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

 

Deshalb werden wir die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes senken.

 

Im Haushaltsbegleitgesetz 2006 haben wir beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 von 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent zu senken.

 

Seit 2001 wurden mehrere befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt, um Arbeitsuchende leichter in Beschäftigung zu bringen und die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu fördern. Einige Förderprogramme, die bis Ende 2005 befristet waren, haben wir bereits im Dezember 2005 mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verlängert, insbesondere für äl¬tere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem haben wir die Verpflichtung der Bundesagentur abgeschafft, in jedem Bezirk eine Personal-Service-Agentur einzurichten.

 

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch haben wir unsere Zusage eingehalten, die Kommunen jährlich um 2,5 Mrd. Euro bei den Unterkunfts- und Heizungskosten zu entlasten. Dieses Gesetz verschafft den Kommunen und Landkreisen Planungssicherheit und eröffnet somit auch den Raum für öffentliche Investitionen, die wir dringend brauchen.

 

Wir wollen mehr inländische Saisonarbeiter vermitteln und zugleich dem saisonalen Arbeitskräftebedarf insbesondere der Landwirtschaft ausreichend Rechnung tragen. Das Kabinett hat die entsprechende Eckpunkteregelung für die Zulassung mittel- und osteuropäischer Saisonbeschäftigter modifiziert.

 

Jeder Betrieb kann nach dieser Neuregelung bis zu 80 Prozent der im Jahr 2005 zu¬gelassenen Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa (insgesamt circa 325.000) beschäftigen. Dies ist ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländi¬scher Arbeitsuchender möglich.

 

Weitere - über die 80 Prozent hinausgehende - Zulassungen sind nur möglich, wenn für diese Tätigkeiten keine inländischen Arbeitsuchenden vermittelt werden können. Aber auch dabei darf die Zahl der in dem Betrieb insgesamt beschäftigten Saisonarbeitskräfte nicht mehr als 90 Prozent der Zulassungen aus 2005 betragen.

In Kleinbetrieben dürfen ohne Prüfung inländischer Arbeitnehmervermittlung weiterhin höchstens vier mittel- und osteuropäische Saisonkräfte arbeiten.

 

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung verabschiedet. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des jährlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit können dadurch in Zukunft oft vermieden werden.

 

Die künftige Förderung wird in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. Das neu eingeführte Saisonkurzarbeitergeld wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall gewährt. Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen  in den Wintermonaten Dezember bis März. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt aus Beitragsmitteln 60 Prozent oder bei mindestens einem Kind 67 Prozent der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbußen.

Arbeitgeber werden von der Pflicht zur Entgeltfortzahlung erheblich entlastet, müssen während des Bezugs des Saisonkurzarbeitergeldes für ihren Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag abführen.

 

 

 Wirtschaftspolitik

 

Um bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erfolgreich zu sein, brauchen wir mehr Wirtschaftswachstum und Investitionen. Nur so können neue Arbeitsplätze entstehen. Die in Genshagen beschlossenen Maßnahmen der Regierung bieten hierfür eine gute Grundlage. Dies kommt besonders bei den geplanten Maßnahmen zur Belebung des Mittelstandes zum Ausdruck. 99,7 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind mittelständische Unternehmen. Sie sind der Motor für mehr Wachstum und Beschäftigung. Zur Förderung des Mittelstandes und zur Belebung der Wirtschaft haben wir in Genshagen beschlossen, bis zum Ende dieser Legislaturperiode zusätzlich rund 9,4 Mrd. Euro einzusetzen. Viele dieser Maßnahmen sind bereits im Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch den Bundestag im März 2006 beschlossen worden:

 

  Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert energiesparende Ma߬nahmen bei älteren Gebäuden und gibt zugleich Impulse für die Baukon¬junktur. Neben der bisherigen Darlehensförderung sollen auch direkte Zu¬schüsse an Hauseigentümer vergeben werden. Das Programm wird neu gestaltet und mit einem Volumen von insgesamt 4 Mrd. Euro für den Zeitraum 2006 bis 2009 erheblich ausgeweitet. Zusammen mit den geplanten Steuerermäßigungen für Modernisierung und Instandsetzung in privaten Haushalten und den Mitteln für die energetische Sanierung von Bundesbauten werden 2006 bis 2009 jährlich rund 1,4 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung stehen. Die geförderten Maßnahmen stoßen ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 27 Mrd. Euro an und helfen so lokalen Wirtschaftsunternehmen.

 Vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 wird die degressive Ab¬schreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf höchstens 30 Prozent angehoben. Damit sollen bis zur Umsetzung der geplanten Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 Liquidität und Rendite der Unternehmen verbessert werden. Dafür setzt der Bund Mittel in Höhe von rund 4,4 Mrd. Euro ein.

 Durch die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Umsatzbesteuerung (Ist-Besteuerung) von 125.000 auf 250.000 Euro werden kleine und mittlere Unter¬nehmen in den alten Bundesländern steuerlich stärker gefördert.

Diese Unternehmen sollen künftig die Umsatzsteuer bis zu einer Umsatzgrenze von 250.000 Euro erst abführen, wenn ihre Rechnungen bezahlt sind. Damit wird die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert.

  Der Blick muss in die Zukunft gerichtet sein. Deshalb werden wir, wie in Genshagen beschlossen, bis 2009 zusätzlich 6 Mrd. Euro in zukunftsfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) investieren. Ziel dieser Innovationspolitik ist es, Forschung und Wirtschaft verstärkt miteinander zu verknüpfen. Neue Technologien sollen in Deutschland entwickelt und zur Marktreife gebracht werden. Gleichzeitig wollen wir mit den Investitionen erreichen, dass bis 2010 drei Prozent des BIP in FuE investiert werden. 1/3 der Ausgaben soll von der öffentlichen Hand erbracht werden. 2/3 soll die Wirtschaft beitragen. Dies erfordert Anstrengungen von beiden Seiten. Gemessen an dem vom Bund eingebrachten Anteil von 6 Mrd. Euro wird erwartet, dass die Länder und die Wirtschaft Verantwortung für ihren jeweiligen Anteil übernehmen.

 

Das Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes („Small Companies Act“) ist ein zentraler Bestandteil des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung. Weniger Bürokratie schafft neue Handlungsspielräume und verbessert die Chancen der rund 3,4 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland. Mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz werden kurzfristig eine Reihe von ersten Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur Beseitigung bestehender Hemmnisse auf den Weg gebracht.

Gleichzeitig haben wir als Ergänzung hierzu ein Gesetz verabschiedet, in dem vorgesehen ist, dass beim Bundeskanzleramt ein Normenkontrollrat angesiedelten wird, der Rechtsetzungsvorhaben und geltende Rechtsvorschriften des Bundes auf ihre kostenmäßigen bürokratischen Auswirkungen überprüft und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge vorlegt.

 

 

Finanz- und Haushaltspolitik

 

Eine moderne und zukunftsorientierte Finanz- und Haushaltspolitik steht im Mittelpunkt unserer Politik.

Wir wissen, dass die öffentlichen Haushalte - der Bundeshaushalt, die meisten Län¬derhaushalte und viele kommunale Haushalte - sich in einer ernsten Lage befinden. Die laufenden Ausgaben übersteigen oftmals in hohem Maße die regelmäßigen Ein¬nahmen. Hinzu kommen Haushaltsstrukturen, die im vorliegenden Ausmaß nicht zu¬kunftsfähig sind: So gibt der Bund für die fünf großen Ausgabenblöcke Rente, Ar¬beitsmarkt, Zinsen, Personalausgaben und Sonstige Zuwendungen etwa 70 Prozent seiner gesamten Mittel aus. Für die wirklichen Zukunftsaufgaben, Forschung, Bil¬dung, Infrastruktur bleibt zu wenig übrig.


Wir wissen aber auch, dass die Staatsfinanzen nicht allein mit einer rigorosen Spar¬politik wieder in Ordnung gebracht werden können. Nötig ist vielmehr ein intelligenter Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen wie z. B. denen des 25-Mrd.-Euro-Impulsprogramms, einer weiterhin entschlossenen Haushaltskonsoli¬dierung sowie struktureller Reformen.

 

Mit unserer Strategie „Sanieren – Investieren – Reformieren“ verfolgen wir ein politi¬sches Gesamtkonzept, das – sowohl bereits kurzfristig, als auch nachhaltig – Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung in Deutschland stabilisieren und verbessern soll, das die Weichen für dauerhaft tragfähige und zukunftsorientierte öffentliche Finanzen stellt und das hilft, Herausforderungen, wie die demographische Entwicklung, zu meistern.

Uns ist klar, dass nicht alle Ziele kurzfristig erreicht werden können. Wir brauchen dafür einen langen Atem und ein Bündel von zeitlich aufeinander abgestimmten Maßnahmen, mit denen wir bereits Ende letzten Jahres in der Koalition begonnen haben.

 

Das Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, das im März 2006 beschlossen wurde, bringt wichtige Impulse für mehr Investitionen und Beschäftigung.

 

Im Einzelnen beinhaltet das Gesetz u. a. folgende Maßnahmen:

  Zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vom ersten Euro an in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchs¬tens 4.000 Euro je Kind, berücksichtigt werden.

 Die Abschreibungsbedingungen werden durch eine befristete Anhebung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf höchstens 30 Prozent verbessert. Damit setzt die Bundesregierung schnell wirksame Anreize für eine Verstärkung der Investitionstätigkeit.

  Die bereits geltende Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wird auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person ausgedehnt, wovon nicht nur Familien, sondern auch Hand¬werk und Dienstleister in besonderem Maße profitieren werden.

  Schließlich wird zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. Die Maßnahme wird ergänzt um eine Verlängerung der derzeitigen Regelung zur Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer über das Jahr 2006 hinaus bis Ende 2009.

 

Mit dem Bundeshaushalt 2006, der im Juni 2006 beschlossen wurde, unterstützen wir die wirtschaftliche Erstarkung, indem wir weite Teile des 25-Mrd.-Euro-Impulsprogramms bereits mit dem Etat 2006 beginnen. Außerdem verzichten wir in 2006 ganz bewusst auf weitergehende Einschnitte in Sozialleistungen und Bundesinvestitionen und akzeptieren so eine eigentlich immer noch zu hohe Nettokreditaufnahme des Bundes. Alles andere wäre mit zu großen Risiken vor allem für die Binnennachfrage in Deutschland verbunden.

 

Ab dem Jahr 2007 werden wir dann die Nettokreditaufnahme des Bundes stark zurückführen auf einen Wert unterhalb der Höhe der Investitionsausgaben des Bundes (etwa 23 Mrd. Euro je Jahr).

 

Eine Haushaltskonsolidierung ist nicht erreichbar, ohne Einschnitte in Besitzstände. Dies erfordert Mut und Standhaftigkeit. Wir wissen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern einiges zumuten. Aber an Einsparmaßnahmen führt kein Weg vorbei. Und wir Sozialdemokraten sorgen in der Koalition dafür, dass es bei den Einsparungen gerecht zugeht und möglichst jeder seinen angemessenen Beitrag leistet.

 

Im Mittelpunkt eines umfassenden Sanierungskonzepts, das durch Mehreinnahmen auf der Einnahmeseite und Einsparungen auf der Ausgabeseite alle Staatsebenen nachhaltig entlastet, steht das Haushaltsbegleitgesetz 2006, das im Juni 2006 auch den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz enthält u. a. die Anhebung der Mehrwertsteuer und der Versicherungssteuer um drei Prozentpunkte zum 1. Januar 2007. Das hat die Union in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Es bleibt aber beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Lebensmittel und andere Güter. Außerdem bleiben die Mieten mehrwertsteuerfrei. Aus der Mehrwertsteuererhöhung wird u. a. die Reduzierung des Arbeitslosenversi¬cherungsbeitrages um 2 Prozentpunkte finanziert. D. h. ab 1. Januar 2007 haben die Arbeitgeber weniger Lohnzusatzkosten und die Arbeitnehmer mehr Netto in der Tasche.

Weitere Punkte des Haushaltsbegleitgesetzes sind:

  Die jährliche Sonderzuwendung (“Weihnachtsgeld“) des Bundes für Besoldungs- und Versorgungsempfänger/innen wird für die Jahre 2006 bis 2010 halbiert. Der im Rahmen der Sonderzahlung gewährte Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 wird jedoch jeweils um 25 Euro pro Jahr auf nunmehr 125 Euro angeho¬ben, um die Wirkungen der Verringerung der Sonderzahlung für die unteren Besoldungsgruppen sozial verträglich abzumildern. Für die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen/Staatssekretäre wird die Sonderzuwendung abgeschafft.

  Die Bundesbankzulage wird im Zeitverlauf auf eine Höhe von bis zu 9 Prozent des Grundgehalts im Falle einer Verwendung in der Zentrale und bis zu 5 Prozent des Grundgehalts bei einer Verwendung in den Hauptverwaltungen zurückgeführt. Bei einer Verwendung in den Filialen wird sie auf 0 Prozent abgebaut.

 

  Die pauschalen Zuweisungen des Bundes zur gesetzlichen Krankenversicherung werden im Jahr 2007 auf 1,5 Mrd. Euro abgesenkt und laufen danach aus.

  Die den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel werden neu festgesetzt.

•  Der pauschale Abgabensatz für geringfügige Beschäftigung (“Minijobs“) im gewerblichen Bereich von derzeit 25 Prozent wird auf 30 Prozent (15 Prozent gesetzliche Rentenversicherung, 13 Prozent gesetzliche Krankenversicherung und unverändert 2 Prozent Steuern) erhöht.

  Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden abgesenkt.

  Der allgemeine Bundes¬zuschuss zur Rentenversicherung wird im Jahr 2006 um 170 Mio. Euro und ab dem Jahr 2007 um jährlich 340 Mio. Euro vermin¬dert.

Im kommenden Jahr wird der Bund durch diese Maßnahmen um rd. 12,4 Mrd. Euro entlastet, in den Jahren 2008 und 2009 liegt die Einsparung sogar bei jeweils über 15 Mrd. Euro. Die Länder werden pro Jahr um 6 bis 7 Mrd. Euro entlastet.

 

Seit Beginn der Großen Koalition konnten bereits einige steuerpolitische Gesetzesvorhaben, die ebenfalls zu großen und nachhaltigen Entlastungen für die öffentlichen Haushalte führen, abgeschlossen werden:

 

Das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm, das bereits seit dem 1. Januar 2006 gilt, enthält vor allem Regelungen, die der Verbreiterung bzw. Stabilisierung der Steuerbasis dienen und das Steuerrecht vereinfachen. Dazu gehören

die Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen

der Wegfall des Freibetrags für Übergangsgelder

die Abschaffung des Freibetrags für Heirats- und Geburtsbeihilfen

die Abschaffung der degressiven Gebäude-AfA für Mietwohngebäude

sowie

• die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten

Die Haushaltsentlastungen für Bund, Länder und Gemeinden, die hiermit verbunden sind, betragen ab dem Zeitpunkt, wenn die Maßnahmen ihre volle Jahreswirkung erzielen, pro Jahr insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro.

 

Wir haben direkt zu Beginn der Regierungszeit ernst gemacht mit dem Abbau von ungerechtfertigten Steuervergünstigungen. Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen haben wir die Attraktivität von Steuerstundungsmodellen durch eine sog. Verlustverrech¬nungsbeschränkung wirkungsvoll eingeschränkt. Anleger konnten bisher Verluste aus Beteiligungen steuermindernd geltend machen und damit ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Jetzt können Verluste nur noch mit späteren Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. In 2006 werden Bund, Länder und Gemeinden dadurch 550 Mio. Euro einnehmen, ab 2007 rd. 1,6 Mrd. Euro und im Jahr 2008 rd. 2,1 Mrd. Euro.

 

Im Dezember 2005 hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage diese nicht mehr zeitgemäße Subvention abgeschafft. Allein dadurch werden Bund, Länder und Gemeinden in 2006 223 Mio. Euro einspa¬ren, ab 2009 sind es bereits 3 Mrd. Euro und ab 2013 annährend 6 Mrd. Euro.

 

Das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen knüpft unmittelbar an das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm an und ergänzt dieses vor allem um Regelungen, die dem Rechtsmissbrauch und der nicht gerechtfertigten Ausnutzung von Gesetzeslücken im Steuerrecht entgegen wirken. Damit wird nicht nur ein Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Steuerbasis geleistet, sondern auch zu größerer Steuergerechtigkeit:

 

 Künftig können Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke nicht mehr sofort, sondern erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme berücksichtigt werden. Damit wird ein aus der Sicht der Kapitalanleger lukratives Steuersparmodell abgeschafft.

 

 Die Besteuerung der privaten Nutzung von Kraftfahrzeugen unter Anwendung der 1 Prozent Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. Die geplanten Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt (sog. Dienstwagenbesteuerung).

  In Ergänzung des § 379 Abgabenordnung soll zukünftig die entgeltliche Weitergabe von Tankbelegen als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007, das wir im Juni 2006 beschlossen haben, setzen wir den eingeschlagenen Kurs konsequent fort. Das Gesetz enthält Maßnah¬men, die einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten und der Steuervereinfachung dienen. Und wir machen in diesem Gesetz ernst mit dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr leisten müssen als schwache:

 

  Die Einführung eines Zuschlags auf die Einkommensteuer für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 Euro/500.000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) mit einer auf ein Jahr befristeten Ausnahme für Gewinneinkünfte.

  Die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf Fälle, in denen es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

• Die Reduzierung der Entfernungspauschale.

 Die Absenkung des Sparerfreibetrags auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten.

 Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbe¬dingten Steuerfreibeträgen auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres.

 Die Abschaffung der Bergmannsprämie.

 

Die Mehreinnahmen durch diese Maßnahmen belaufen sich für den Bund im kom¬menden Jahr auf knapp 1 Mrd. Euro. Dieser Betrag wächst in den folgenden Jahren auf rd. 2,5 Mrd. Euro an.

 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes, das im Juni 2006 vom Bundestag beschlossen wurde, kommt die Bundesregierung der Verpflichtung nach, die europäische Energiesteuerrichtlinie vom 27. Oktober 2003 in nationales Recht umzusetzen. Dies ist notwendig, um die festgestellte europarechtswidrige Überkompensation abzubauen und damit die steuerliche Subvention der Biokraftstoffe auf ein EU zulässiges und sinnvolles Maß zu beschränken.

Der Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen soll zum 1. August 2006 erfolgen. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein maßvoller Einstieg in die Besteuerung in Höhe von 9 Cent je Liter für Biodiesel gewählt. Reines Pflanzenöl bleibt bis 2008 steuerfrei. Ab 2008 wird für beide Produkte eine Besteuerung greifen, die jährlich jeweils um 6 Cent anwächst. Ab 2012 greift dann eine Vollbesteuerung.

Für alle anderen Biokraftstoffe wird es eine Steuerermäßigung bis 2015 geben. Ab 2010 wird jedoch eine moderate Teilbesteuerung eingeführt werden. Damit ist auch die Perspektive eines Rein-Biokraftstoffmarktes für Bioethanol und eine darauf bezogene Markteinführung entsprechender Fahrzeuge gesichert.

 

 

Familienpolitik

 

Deutschland soll eines der familienfreundlichsten Länder Europas werden. Nachhaltige Familienpolitik kann man nur verwirklichen, indem man nicht ausschließlich auf ein Instrument, sondern auf eine Mischung aus Infrastruktur, Zeit und Geld setzt. Moderne Familienpolitik beinhaltet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gezielte, materielle Förderung von Familien und eine frühe Förderung der Kinder. Hier haben wir bereits viel erreicht.

 

Im Zuge des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind nun die Kinderbetreuungskosten absetzbar. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können nun vom ersten Euro an pro Kind zwei Drittel aller Kosten bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro im Jahr angerechnet werden. Diese Regelung gilt für berufstätige Eltern und für Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren sowie Alleinverdiener-Familien mit 3- bis 6-jährigen Kindern. Damit wird die zusätzliche Förderung - wie von uns gefordert - im Wesentlichen auf Berufstätige mit erhöhtem Betreuungsaufwand konzentriert. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist verbessert und zugleich haben wir Anreize für neue Beschäftigung in privaten Haushalten gesetzt.

 

Noch vor der Sommerpause haben wir ein zentrales familienpolitisches Projekt eingebracht. Die Einführung des Elterngeldes ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokratie, denn noch vor wenigen Monaten wollte die Union vom Elterngeld und anderen modernen Instrumenten der Familienpolitik nichts wissen. Das neue Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ersetzt, ist modern und sozial gerecht ausgestaltet. Für letzteres sorgen insbesondere die Nicht-Anrechnung des Elterngelds auf das ALG II sowie eine höhere Einkommensersatzleistung für Geringverdiener. Es ist ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie, nicht zuletzt durch die beiden Partnermonate, auch ein zusätzlicher Anreiz für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Müttern und Vätern. Das Gesetz soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Das zentrale Element des Elterngelds ist eine Einkommensersatzleistung von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils bis maxi¬mal 1.800 Euro pro Monat.

 

Ein monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl Alleinverdienerelternpaaren als auch ALG-II-Beziehern gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf das ALG II angerechnet. Als weiteres soziales Element des Elterngelds ist eine Geringverdienerkomponente geplant. Vorgesehen ist, dass Geringverdienern ein höheres Elterngeld als die 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens gewährt wird.

Das Elterngeld wird über die Regeldauer von 12 Monaten hinaus für zwei weitere Monate (Partnermonate) gewährt, wenn jeder Elternteil seine Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Monate zum Zwecke der Betreuung des Kindes unterbricht. Das gilt für verheiratete Eltern ebenso wie für unverheiratete mit gemeinsamem Sorgerecht. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht erhalten das Elterngeld stets 14 Monate. Elternpaare, die ALG-II-Bezieher sind, erhalten das Elterngeld für die Regeldauer von 12 Monaten. 

 

 

Forschungspolitik

 

Im Rahmen des 25-Mrd.-Euro-Programms investiert die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zusätzlich 6 Mrd. Euro in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE). Dies ist ein wichtiges Element unserer Innovationspolitik. Diese zusätzlichen Mittel sind für Vorhaben bestimmt, die eine große Mobilisierungswirkung für Innovationen versprechen. Für die Startphase in diesem Jahr stehen rund 700 Mio. Euro bereit. Sie sind bestimmt für Vorhaben, die noch in diesem Jahr beginnen. In den kommenden Jahren bis 2009 werden die Mittel kontinuierlich wachsen.

Mit dem 6-Mrd.-Euro-Programm wollen wir die größtmögliche Hebelwirkung auf Wachstum und Beschäftigung ausüben. Gleichzeitig handeln wir damit vorrausschauend: Wir müssen in Menschen und deren Talente investieren sowie Brücken schlagen von der Forschung zu den Märkten der Zukunft. Ferner leisten wir mit dem Programm einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des 3-Prozent-Ziels, das die europäischen Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 in Lissabon vereinbart haben. Bis 2010 soll der FuE-Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Europäischen Union auf 3 Prozent wachsen. Die Wirtschaft soll 2/3, der Staat - das heißt Bund und Länder gemeinsam – 1/3 beitragen. Wir treten mit den 6 Mrd. Euro in Vorleistung, jetzt sind die Länder und insbesondere die Wirtschaft gefordert, auch ihren Beitrag zu leisten.

In der Startphase wird sich das 6-Mrd.-Euro-Programm auf drei Aktionsfelder konzentrieren. Es sollen Spitzen- und Querschnittstechnologien mit breitem Anwendungspotenzial gefördert werden. Dazu zählen Informations-, Bio- und Nanotechnologie sowie Raumfahrttechnik. Ferner sollen innovative Klein- und Mittelunternehmen gestärkt und eine neue Dynamik bei Unternehmensgründungen ausgelöst werden. Dazu soll die Innovationsbeteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen weiter erhöht, die Innovationsfinanzierung verbessert und die Verwertung von Forschungsergebnissen intensiviert werden. Letztendlich soll mit den Mitteln die Leistungsfähigkeit und die internationale Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland gesteigert werden.

  

 

Rentenpolitik

 

Für uns bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Altersversorgung. Dennoch wissen wir, dass der demografische Wandel als Folge der steigenden Lebenserwartung und gesunkenen Geburtenrate die Rentenversicherung vor große Herausforderungen stellt. Mit den gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre sind die entscheidenden Maßnahmen erfolgt, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu akzeptablen Bedingungen für die zukünftigen Beitragszahler zu finanzieren. In den nächsten Jahren sind daher über die im Koalitionsvertrag hinaus verabredeten Maßnahmen keine grundlegenden Änderungen mehr notwendig.

 

Der  langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung  dient die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Am 1. Februar 2006 hat sich deshalb das Kabinett darüber verständigt, das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen. Ab 2012 wird  das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass 2029 das gesetzliche Renteneintritts¬alter bei 67 Jahren liegt. Gleichzeitig wurde aber auch festgelegt, dass Versicherte mit 45 Beitragsjahren weiterhin abschlagsfrei mit dem vollendeten 65. Lebensjahr in Rente gehen können.

 

Wichtig ist, dass diese Maßnahme Hand in Hand gehen muss mit einer wirklichen und effektiven Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für ältere Arbeitnehmer. Mit einer „Initiative 50plus“ werden wir den Rahmen für die Beschäftigung älterer Menschen verbessern.

 

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Renten in dieser Legislaturperiode nicht sinken sollen. Mit dem Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte, das im April 2006 beschlossen wurde, haben wir für dieses Jahr den Weg dafür geebnet. Für die folgenden Jahren werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die sog. „1-Euro-Jobs“ aus der Bemessungsgrundlage heraus gerechnet werden, so dass verhindert wird, dass aus statistischen Gründen die Lohn- und Gehaltsentwicklung, die für die Anpassung der Renten entscheidend ist, sinkt.

Gesundheitspolitik

Wir haben in der Koalition die Eckpunkte für die Gesundheitsreform beschlossen. Nicht alles, was für uns wünschenswert gewesen wäre, konnten wir erreichen. Das jetzt vorliegende Ergebnis ist ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner. Leider waren mutigere Schritte mit der Union nicht zu machen:

  Wir hätten gerne die jetzt notwendig gewordenen Beitragssatzerhöhungen vermieden. Dies wäre durch eine stärkere Steuerfinanzierung oder die Verbeitragung weiterer Einkommen möglich gewesen.

  Wir haben für noch mehr Wettbewerb bei den Leistungserbringern gestritten.

  Wir wollten die privat Versicherten und die Privatversicherungen sehr viel stärker an der solidarischen Finanzierung beteiligen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  Künftig wird es wieder für Jeden einen Versicherungsschutz in der Krankenkasse geben.

200.000 bis 300.000 Menschen sind in Deutschland derzeit ohne Krankenversicherungsschutz, weil sie ihre Beiträge nicht mehr bezahlen konnten. Künftig wird die Krankenversicherung, in der sie zuletzt versichert waren (gesetzlich oder privat), verpflichtet, sie wieder aufzunehmen. Damit stellen wir sicher, dass künftig jeder Bürger in Deutschland krankenversichert ist.

  Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten bleibt Maßstab der Beiträge.

Die Bemessung der Beiträge nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten ist das wichtigste Merkmal der solidarischen Versicherung. Die SPD konnte durchsetzen, dass an diesem Prinzip nicht gerüttelt wird. Neu ist, dass die Beitragssätze künftig per Gesetz festgelegt und angepasst werden.

Künftig zahlen alle Versicherten ihren Beitrag in einen neuen Gesundheitsfonds ein. Dieser leitet jeder Kasse einen einheitlichen Beitrag für jeden Versicherten zu sowie einen zusätzlichen Beitrag, der sich nach Alter und Gesundheit der Versicherten richtet. Das ist gerecht, weil dann jeder Versicherte unabhängig von Einkommen, Alter und Gesundheitszustand für jede Kasse gleich viel wert ist. Reicht das Geld für die Kasse nicht aus, müssen die Versicherten einen zusätzlichen Beitrag leisten.

 

Wir haben durchgesetzt, dass der mögliche Zusatzbeitrag einer Krankenkasse einkommensbezogen ausgestaltet werden kann und begrenzt bleibt. In jedem Fall darf er nicht mehr als 1 Prozent des Einkommens der Versicherten betragen.

  Die Arbeitgeberbeiträge werden nicht einseitig eingefroren.

Künftig werden die Beiträge per Gesetz festgelegt. Dies gilt für die Beiträge der Arbeitgeber genauso wie für die Arbeitnehmerbeiträge. Die Arbeitgeber bleiben somit an der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen beteiligt. Sie können das Risiko steigender Gesundheitskosten nicht auf die Versicherten abwälzen.

  Private Unfälle bleiben gesetzlich versichert.

Die Union hatte gefordert, 7 Mrd. Euro im Gesundheitswesen einzusparen, indem die Versicherung privater Unfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen werden sollte. Es ist gelungen, die geforderte Ausgliederung ganzer Leistungsbereiche zu verhindern, so bleibt die Behandlung von Folgen privater Unfälle in der GKV abgesichert.

  Die privaten Krankenversicherungen müssen einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag anbieten.

In einem sog. Basistarif, der neben den Rückkehrern allen freiwillig Versicherten offen steht, darf es weder Ablehnungen noch Risikozuschläge geben. Im System der Privatversicherungen wird Wettbewerb hergestellt, weil die dort Versicherten künftig ihre Altersrückstellungen mitnehmen können und damit erstmals eine zumutbare Möglichkeit besteht, den privaten Versicherer zu wechseln.

  Der Einstieg in die zusätzliche Steuerfinanzierung erweitert die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit dem Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus dem Bundeshaushalt wird die GKV auf eine langfristig stabilere und gerechtere Basis gestellt. Dies ist eine grundlegende Neuerung bei der Finanzierung des Gesundheitswesens, weil es jetzt auch langfristig möglich ist, besonders gut Verdienende an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen. Dies ist ein erster Schritt, der angesichts der Blockade der Union ein großer Erfolg ist.

  Anreize zur „Zwei-Klassen-Medizin“ werden abgebaut.

Generell gelten die Grundsätze „Gleiches Geld für gleiche Leistungen“ auch für die Honorarzahlungen an die Ärzte, gleich, ob sie aus den Töpfen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung kommen.

 

In den kommenden Wochen werden wir diese Eckpunkte in Gesetzesform gießen. Die Reform soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung, das der Deutsche Bundestag bereits im Februar 2006 beschlossen hat, wollen wir erreichen, dass die Arzneimittelversorgung besser als bis¬her an den tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausge¬richtet wird. Medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen sollen dadurch vermieden werden. Im Gesetz haben wir u. a. festgelegt, Naturalrabatte an Apotheken zu verbieten und die Herstellerabgabepreise für Arzneimittel über einen Zeitraum von zwei Jahren bei Abrechnung mit den Krankenkassen einzufrieren. Der Gesetzentwurf entlastet die gesetzlichen Krankenkassen um etwa 1,3 Milliarden Euro jährlich.

 

Im Dezember 2005 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld neu geregelt. Auch Unternehmen mit mehr als 20 bzw. 30 Beschäftigten werden künftig ihre Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen erstattet bekommen.  

 

 

Rechtspolitik

 

Eines der wichtigsten Vorhaben in diesem Jahr war die Umsetzung der Föderalismusreform, die der Bundestag im Juni 2006 mit 2/3 Mehrheit beschlossen hat. Dies ist die größte Verfassungsreform seit 1949. Das Gesetzespaket wurde in ausführlichen Plenardebatten und auch in einer der umfangreichsten Sachverständigen¬anhörungen in der Geschichte des Deutschen Bundestages detailliert beraten. Ziel der Reform ist die Beseitigung oder Verminderung von langwierigen Entscheidungs¬wegen, übermäßigen Verflechtungen und gegenseitigen Blockaden zwischen Bund und Ländern. Es geht um mehr Klarheit bei der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, straffere und schnellere Entscheidungsprozesse und einen europatauglicheren Bundesstaat. Deutschland ist als föderaler Staat auf die Kooperation zwischen Bund und Ländern angewiesen. Die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union ist grundgesetzlich festge¬schrieben. Mittlerweile sind allerdings aufgrund der bislang geltenden Regelungen rd. 55 Prozent der Gesetze zustimmungsbedürftig. Um die genannten Ziele zu errei¬chen und dabei sowohl Bund als auch Länder stärken zu können, haben wir eine deutlichere Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen. Die Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft. Das Verfahren zweier nacheinander geschalteter Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene hat sich als unzweckmäßig erwiesen. Das gilt insbesondere bei der Umsetzung europäischen Rechts. Außerdem wird die Regelung der Zustimmung von Bundesgesetzen im Bundesrat neu bestimmt. Von jetzt etwa 55 Prozent soll die Zustimmungsquote auf etwa 25 Prozent der Bundesgesetze sinken. Ein weiterer Kernpunkt ist der Abbau von Mischfinanzierungen und die Neufassung der Möglichkeiten der Finanzhilfen des Bundes. Bei Verhandlungen auf EU-Ebene – jeweils in Absprache mit der Bundesregierung - wird die Länderbeteiligung auf drei Kernkompetenzen der Länder reduziert: Schulische Bildung, Kultur und Rundfunk.

 

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das wir ebenfalls im Juni 2006 verabschiedet haben, setzen wir als letztes EU-Land die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um. Eine entsprechende Gleichbehandlungsstelle, die im Bun¬desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt sein wird, steht zur Unterstützung der Betroffenen bereit.

 

Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfahren aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Behinderung, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, sexueller Identität oder ihres Alters noch immer ungerechtfertigte Benachteiligungen. Speziell Frauen sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Die SPD tritt für einen umfassenden Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ein und hat innerhalb der Koalition dafür gesorgt, dass möglichst viele Merkmale in das Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, mehr als die Union geplant hatte, die die Richtlinie lediglich 1 zu 1 umsetzen wollte. Dies ist uns mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gelungen.

 

Unsere Rechtspolitik schafft einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und ihrem Recht auf Freiheit. Wir wollen auch in Zukunft den rechtlichen Rahmen garantieren, um Kriminalität auch abseits des Terrorismus auf allen Ebenen zu bekämpfen. Dazu gehören wirksame Strafgesetze und eine effektive und schnelle Strafverfolgung.

 

Das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004, das den entsprechenden Rah¬menbe¬schluss bereits damals in nationales Recht umgesetzt hat, war vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher für nichtig erklärt worden. Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2006 ein neues Gesetz zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl verabschiedet, das an die Vorgaben des Bun¬desverfassungsgerichts „angepasst“ wurde. Mit der Neuregelung des Gesetzes wird die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger entsprechend der europäischen Vorgaben nun wieder ermöglicht.

 

Wir haben auf Antrag der Koalition einen Beschluss des Deutschen Bundestages herbeigeführt, der Stellung nimmt zu einer europäischen Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Durch diesen Beschluss vom Februar 2006 konnten alle wichtigen For¬derungen Deutschlands konnten vor der Abstimmung über die Richtlinie berücksich¬tigt werden. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass bei Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden.

 

Dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

 

Der Bundestag hat im Juni 2006 ein Gesetz über die Regelung der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen, das vor allem den Opferschutz stärkt. Derzeit kann z. B. nicht in ausreichender Weise verhindert werden, dass die Gewinne aus einer Straftat wieder an den Täter herausgegeben werden müssen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Opfer seinen Anspruch nicht vor Gericht verfolgt oder das Opfer unbekannt ist. Diese gesetzliche Änderung wird nun dafür sorgen, dass künftig der Gewinn einer Straftat nicht beim Täter verbleibt und das Opfer auch die Zwangsvollstreckung in vorläufig durch die Behörden gesicherte Gegenstände des Täters betreiben kann.

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Opfer künftig besser vor Stalking schützen wird. Unter Stalking versteht man das fortgesetzte Verfolgen oder Belästigen einer anderen Person. Bereits jetzt können solche Stalker nach geltendem Recht bestraft werden, die oft einen Hausfriedensbruch, Nötigung oder Bedrohung, Beleidigungen oder Verleumdungen oder auch Körperverletzungen begehen. Auch eine Bestrafung auf Grund des Gewaltschutzgesetzes ist möglich. Trotzdem wird der eigentliche Unrechtsgehalt der beharrlichen Nachstellung vom geltenden Strafrecht nicht ausreichend erfasst, wenn keine der genannten Straftaten begangen wird. Im Strafgesetzbuch soll deshalb ein neuer Straftatbestand der „Nachstellung“ geschaffen werden, in dem vorgesehen wird, dass mit Freiheits¬strafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann, wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, telefonisch, per Email oder über Dritte Kontakt herzustellen versucht oder unter missbräuchlicher Verwendung der Daten des Opfers Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen veranlasst.

 

Wir haben im Bundestag im Mai 2006 das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des deutsche Genossenschaftsrechts verabschiedet. Das Gesetz enthält vor allem die erforderlichen Regelungen für eine neue, supranationale Rechtsform der Europäischen Genossenschaft.

 

Ziel war auch, die Attraktivität der Genossenschaft zu stärken und deutlich zu machen, dass diese eine den Ansprüchen des modernen Wirtschaftslebens entsprechende Rechtsform ist. Das Gesetz soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und wird dazu beitragen, dass bei Unternehmensneugründungen zunehmend die Rechtsform der Genossenschaft gewählt wird. Durch bestimmte Regelungen wird nun vermehrt Anreiz geboten, dass eine neu gegründete Europäische Genossenschaft ihren Sitz in Deutschland nimmt. Damit die Genossenschaft nach deutschem Recht keine Wettbewerbsnachteile erleidet, wurden gleichzeitig einige Erleichterungen auch für Genossenschaften nach deutschem Recht eingeführt. Dies betrifft ge¬nerell die Erleichterung von Gründungen oder die Verbesse¬rung der Rahmenbedingungen für kleine Genossenschaften.

 

Durch den in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) soll ebenfalls Deutschland als Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Das Gesetz ist ein Beitrag zu dem von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten „Small Companies Act“ zur Entlastung insbesondere von Mittelstand und Existenzgründern. Alle wesentlichen offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten, wie Registereintra¬gungen oder Jahresabschlüsse werden künftig online für Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher abrufbar sein. Durch das Gesetz wurden auch europäische Richtli¬nien sowie Beschlüsse der „Regierungskommission Corporate Governance" umgesetzt.

 

Im Mai 2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes eingebracht. Der Entwurf soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen und das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten vereinheitlichen. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf den gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Wohnungseigentumsanlagen. Besonders in mittleren und größeren Wohnanlagen ist die bislang für Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen oft nicht oder kaum zu erzielen. Die neuen Regelungen sollen vermehrt Mehrheitsbeschlüsse der Gemeinschaft zulassen, um die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften zu stärken.

Wohnungseigentumssachen sollen außerdem künftig statt nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit nach den Regeln der Zivilprozessordnung behandelt werden.

 

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen einem Pfändungsschutz, der dazu dient, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern und die Gemeinschaft von Sozialkosten zu entlasten. Gerade bei Selbstständigen besteht das Problem, dass Vermögenswerte, die diese für ihre Altersvorsorge vorgesehen haben, nicht ausreichend vor Pfändungen geschützt sind. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass Selbstständige im Alter auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Die Bundesregierung hat deswegen einen Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung eingebracht, der vor allem die Altersvorsorge Selbstständiger absichern soll. Um diesen die von ihnen geschaffene Altervorsorge in einem gewissen Umfang zu erhalten, wollen wir die Lebensversicherung, als eine am weitesten verbreitete Form der Alterssicherung Selbstständiger, vor einer vollständigen Pfändung schützen.

 

Wir wollen eine moderne Familienpolitik. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts ist, entsprechend der veränderten Lebenswirklichkeit in den heutigen Familien, ein weiterer Schritt dorthin. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb soll ihr Wohl künftig an erster Stelle stehen. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern erhalten. Erst danach kommen künftig die Ansprüche der Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Außerdem soll die Reform auch die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren.

 

Mit dem bereits in 1. Lesung im Bundestag beratenen sogenannten "Zweiten Korb" zur Reform des Urheberrechts wollen wir das Recht des geistigen Eigentums modernisieren. Der Zweite Korb macht das deut¬sche Urheberrecht sozusagen fit für das digitale Zeitalter.

 

Wir wollen auch weiterhin die Möglichkeit für Privatkopien - auch in digitaler Form -  erhalten. Ein Kopierschutz darf jedoch dabei nicht umgangen werden. Downloads von für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen aus dem Internet sind künftig ohne Ausnahme als Straftat zu behandeln. Das "Knacken" von Kopierschutz ist weiterhin nicht strafbar, falls es nur zum eigenen Gebrauch oder für "mit dem Täter persönlich verbundene Personen" geschieht. Statt der bisherigen gesetzlichen Festlegung der Höhe der Pauschalabgabe soll diese künftig durch die Geräteindustrie und Verwertungsgesellschaften selbst und einvernehmlich, oder unter Einschaltung einer Schiedsstelle, festgelegt werden. Der Gesetzgeber macht lediglich Vorgaben, wie die Höhe der Vergütung zu bemessen ist und wo die obere Grenze einer Vergütung (5 Prozent des jeweiligen Verkaufspreises) liegt. Im Übrigen soll der Urheber künftig auch jetzt schon über seine Rechte für die Zukunft verfügen können und erhält dann eine angemessene Vergütung, wenn sein Werk später durch jetzt noch unbekannte Nutzungsarten verwertet wird. Öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven soll außerdem künftig erlaubt sein, ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Bibliotheken dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften sowie kleiner Teile von Büchern als graphische Datei versenden.

 

Innenpolitik

 

Unsere Innenpolitik wird mittlerweile auch durch internationale, außenpolitische Ereignisse bestimmt. Wichtige Themenfelder sind die Terrorismusbekämpfung und die Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland. Wir prüfen derzeit sowohl das Terrorismusbekämpfungsgesetz als auch das Zuwanderungsgesetz auf ihre Wirksamkeit und Veränderungsbedürftigkeit. Die Bundesregierung wird am 14. Juli 2006 einen Integrationsgipfel durchführen. Es ist sinnvoll, dass auf diesem Gipfel das Thema Integration ausführlich und aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln behandelt wird, nicht nur aus der Sicht der Rechts- und Innenpolitik. Diskutiert werden müssen auch die Themen Bildung, Schule, Ausbildung, Sozial- und Städte(bau)politik. An dem Gipfel werden Vertreter von Ländern, Kommunen, Wirt¬schaft, Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Migrantenorganisationen teilneh¬men.

 

Dies zeigt, dass wichtige Projekte noch vor uns liegen, doch haben wir auch schon einiges erreicht:

 

Wir haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel-10-Gesetzes einge¬bracht. Das Artikel-10-Gesetz regelt die Befugnisse der deutschen Nachrichten¬dienste zu Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Die Bundesregie¬rung plant nunmehr die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur strategischen Telekommunikationsüberwachung in den Bereichen der Verbrei¬tung von Waffen und Massenvernichtungswaffen (Proliferation), des internationalen Waffen- sowie Rauschgifthandels und illegaler Schleusungen. Verbessert werden sollen auch die Lokalisierungs- und damit Rettungsmöglichkeiten für gefährdete Per¬sonen (z. B. entführte Deutsche im Ausland). Die Datenerhebung und -verarbeitung durch den Bundesnachrichtendienst soll ebenfalls überarbeitet werden.

 

Neu errichtet haben wir die Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) durch einen Gesetzesbeschluss des Bundestages im Juni 2006. Die BDBOS wird den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems koordinieren.

 

Bereits im Juni 2003 hatten der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Regierungschefs der Länder beschlossen, die Voraussetzungen für eine schrittweise Einführung bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und den Analogfunk nach und nach abzulösen.

 

Das deutsche Personenstandsrecht existiert in seiner jetzigen Fassung bis auf kleine Änderungen seit 1957. Die Bundesregierung hat nun im Juni 2006 einen Gesetzentwurf zur Reform des Personenstandsrechts eingebracht, der das alte Personenstandsgesetz ablösen soll. Die Schwerpunkte der Gesetzesreform sind unter anderem die Ablösung der bisherigen Personenstandsbücher durch ein elektronisches Personenstandsregister, die Ersetzung des Familienbuchs durch Beurkundungen in den Personenstandsregistern, die Reduzierung der zu erfassenden Daten sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Testamentsdatei.

 

Der Bundestag hat im April 2006 das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek beschlossen. Die Deutsche Bibliothek hat seit 1913 den gesetzlichen Auftrag, in Deutschland veröffentlichte Werke und deren Übersetzungen in andere Sprachen, im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Werke und Werke über Deutschland zu sammeln. Dieser Sammelauftrag wurde durch das Gesetz modernen Zeiten angepasst und auf digitale Werke erweitert. Auch der Name der Bibliothek wurde in „Deutsche Nationalbibliothek“ geändert, um die Funktion der Bibliothek deutli¬cher herauszustellen.

 

  

Umwelt- und Energiepolitik

 

Moderne Umweltpolitik und erfolgreiche Wirtschaftspolitik sind kein Gegensatz. Volkswirtschaften, die rechtzeitig auf Energie- und Ressourceneffizienz setzen, verbessern ihre Chancen, dauerhaft zu prosperieren. Der Schutz der ökologischen Grundlagen ist Voraussetzung für eine weiterhin funktionsfähige Ökonomie.

 

Eine verantwortungsbewusste, anspruchsvolle Umweltpolitik ist die Basis nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung. Kreislaufwirtschaft, Ressourcen- und Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind die richtige Antwort auf steigende Weltmarktpreise für Energie und Rohstoffe. Verbindliche Ziele, gesetzliche Vorgaben, wirtschaftliche Anreize und wirksame Kontrolle sind Voraussetzung dafür, die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern.

 

Ein nationaler Energiegipfel, der zu Beginn des zweiten Quartals 2006 stattfand, hat den Startschuss für die Ausarbeitung eines energiepolitischen Gesamtkonzeptes der Bundesregierung gegeben. Dabei stand schon eines vorher fest und daran hat sich auch nichts geändert: Wir halten am Atomausstieg wie vereinbart fest.

 

Der Emissionshandel mit Kohlendioxid (CO2) ist mit Beginn des Jahres 2005 in Deutschland und der EU erfolgreich gestartet. Diese erste Handelsperiode umfasste den dreijährigen Zeitraum 2005 - 2007. Für die zweite Periode 2008 - 2012 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Zuteilung der Emis¬si¬onsrechte auf den Weg gebracht. Damit kann der Emissionshandel als Moderni¬sie¬rungs- und Investitionsmotor für den Neubau moderner und hocheffizienter Gas-, Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke seine Wirkung entfalten.

 

Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen, der in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, wird in einem längst überfälligen Schritt das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1971 grundlegend reformiert.

 

Derzeit bestimmen aufgrund der Überalterung des Gesetzes die Gerichte faktisch das Recht. Mit dieser Novellierung werden insbesondere die heutigen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und die relevanten betrieblichen Randbedingungen berücksichtigt.

 

Mit der Neufassung des Fluglärmgesetzes wird auf Dauer ein tragfähiger Ausgleich der Belange der Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Lärmschutzinteressen der betroffenen Flugplatzanwohner andererseits erreicht werden. Die Flughäfen erhalten die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für deren weiteren Ausbau.

 

Zur Sicherung des nationalen Naturerbes haben wir bundeseigene Flächen kostenlos an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und die Bundesländer übertragen.

 


Verbraucherschutzpolitik und Landwirtschaftspolitik

 

Wir fühlen uns dem vorsorgenden Verbraucherschutz, einer aktiven Verbraucherpoli¬tik und einer nachhaltigen Landbewirtschaftung verpflichtet, die die Interessen von Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Natur in Einklang bringt.

 

Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche berührt. Wir wollen mehr Schutz für die Verbraucher bei Produkten, Verträgen, Finanzdienstleistungen, im Telekommunikationsrecht sowie beim Bauen und im Bereich Verkehr.

 

Wir werden unsere aktive Verbraucherpolitik fortführen und die Verbraucherrechte weiter stärken. Wir konnten uns gegenüber der Union durchsetzen. In Zukunft wird es - wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen - ein eigenständiges Verbraucherinformationsgesetz geben und nicht – wie bisher vorgesehen – Regelungen im Rahmen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches. Einen entsprechenden Ge¬setzentwurf hat der Bundestag im Juni 2006 beschlossen.

 

Alle Verbraucher sollen demnach Anspruch auf Informationen über Produkte erhalten, die den Behörden vorliegen. Die Behörden ihrerseits sollen das Recht haben, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren.

 

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass

 

   die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit über in Skandale verwickelte Unternehmen erweitert wird und die Öffentlichkeit in Zukunft nicht nur –  wie derzeit im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch festgeschrieben – informiert werden „kann“, sondern informiert werden „soll“,

   die Behörden die Befugnis bekommen, Rückrufaktionen und sonstige Informationen der Lebensmittelbranche ins Internet zu stellen.

 

Das Verbraucherinformationsgesetz wird die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information regeln und negative Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte, deren Erzeugnisse ohne Beanstandung sind, vermeiden. Wir werden aber auch weiterhin Gespräche mit der Wirtschaft führen.

 

Wir wollen die Unternehmen nicht aus ihrer Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern entlassen. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher liegen auch im Interesse der Wirtschaft.

 

Die Landwirtschaft nimmt beim Verbraucherschutz eine zentrale Position ein. Land- und Forstwirte sind jedoch nicht nur Produzenten von Nahrungsmitteln und Energie, sie spielen auch eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des ländlichen Raumes. Gesunde Lebensmittel, gesicherte Existenzen, belebte ländliche Regionen, artgerechte Tierhaltung und ein pfleglicher Umgang mit den natürlichen Lebens¬grundlagen sind das Ziel.

 

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel in Deutschland hat für uns Priorität. Nach den Vorfällen um „Gammelfleisch“ im November letzten Jahres hat die Koalition schnell gehandelt und ein 10-Punkte-Sofortprogramm vorgelegt, mit dem Lücken beim Überwachungs- und Kontrollsystem aufgedeckt und behoben werden sollen und die Koordination verschiedener Behörden in den Ländern und mit dem Bund verbessert wird.

 

Der deutsche Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der vollständigen Umsetzung der europäischen Freisetzungsrichtlinie. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 regelt die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) zu Erprobungs- oder Forschungszwecken. Sie gilt auch für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen.

 

Die Richtlinie enthält hauptsächlich Sicherheit erhöhende Elemente wie Beobachtung („Monitoring“) des GVO auch nach Erteilung der Genehmigung zum Inverkehrbringen, zwingende Kennzeichnung auf allen Stufen des Inverkehrbringens, Befristung der Genehmigung auf zehn Jahre mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit sowie die Einführung eines öffentlich zugänglichen Standortregisters. Ferner wurde die Öffentlich¬keitsinformation und Öffentlichkeits¬beteiligung ausgebaut.

 

Nicht zuletzt auf deutsches Drängen hin haben sich die EU-Agrarminister im November 2005 auf eine grundlegende Reform der europäischen Zuckermarktordnung verständigt. Die EU wird ihre Zuckerpreise deutlich senken, die Belastung der Weltmärkte mit Überschüssen abbauen und den Entwicklungsländern größere Importchancen einräumen. Ein Strukturfonds unterstützt den Ausstieg weniger wettbewerbsfähiger Standorte aus der Zuckerproduktion und unterstützt den Aufbau alternativer Arbeitsplätze. Die Einkommensverluste von Erzeugern werden teilweise ausgeglichen und den Betrieben die Möglichkeit für eine neue Produktionsausrichtung eröffnet.

 

 

Verkehrspolitik

 

Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sind entscheidend von einem leistungsfähigen Verkehrssystem abhängig. Planen und Bauen von Verkehrswegen sichert zudem Beschäftigung in der Bauwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Jede in die Verkehrsinfrastruktur investierte Milliarde schafft bzw. sichert etwa 25.000 Arbeitsplätze. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition zusätzlich 4,3 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2006 bis 2009 in die Verstärkung der Verkehrsin¬vestitio¬nen steckt. Diese zusätzlichen Finanzmittel kommen allen drei Verkehrsträ¬gern Schiene, Straße und Wasserstraße zugute. Die Aufteilung erfolgt unter der Prämisse, zügig hohe Beschäftigungsimpulse zu erreichen. Die Mittel werden vorerst hauptsächlich in den Straßenbau fließen, da hier der Planungsvorlauf wesentlich kürzer ist als bei den anderen Verkehrsträgern. Später werden dem gegenüber Schiene und Wasserstraße überproportional bedient.

 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben bereits in erster Lesung beraten. Mit diesem Gesetz soll das bisher nur für die neuen Bundesländer geltende Verkehrswegebeschleunigungs¬gesetz abgelöst werden, das auf den Bereich Straße beschränkt ist. Das neue Gesetz soll nicht nur die Planungszeiten um ein Drittel verkürzen, sondern auch über den Bereich Straße hinaus u. a. für Wasserstraßen, Bahntrassen und Stromleitungen gelten. Mit diesem Gesetz sollen Infrastrukturprojekte demnächst im Schnitt bundesweit um zwei Jahre beschleunigt werden. Und: Die heute geltenden Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Eisenbahnanlagen, Bundeswasserstraßen und Flughäfen werden damit auch an die Anforderungen des erweiterten europäischen Binnenmarktes angepasst. Deutschland kommt mit der Erweiterung noch stärker als bisher die Rolle eines bevorzugten Standortes für Logistikdienstleister, Industrie und Mittelstand, sowie eines Transitlandes zu. Es ist daher in besonderem Maße auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Deshalb sind transparente, berechenbare und zügige Entscheidungsprozesse im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland. 

 

Flugsicherung dient der Lenkung und Sicherung des Luftverkehrs. In Anspruch genommen werden die Dienste der Flugsicherung vor allem von Zivilfluggesellschaften, aber auch militärische Einsatzflüge werden hier gelenkt und überwacht. Mit der Neu¬regelung der Flugsicherung, die im April 2006 im Bundestag beschlossen wurde, haben wir eine Anpassung an die sich veränderten europäischen Rahmenbedingungen vorgenommen, insbesondere an die Einrichtung eines einheitlichen europäischen Luftraumes (Single European Sky, SES). Um die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Flugsicherung (DFS) gegenüber den zukünftigen europäischen Konkur¬renten zu verbessern, haben wir die notwendigen Vorraussetzungen für die Privati¬sierung der DFS geschaffen. Die Flugverkehrskontrolle bleibt dabei nach wie vor eine hoheitliche Tätigkeit. Es wird zu keiner Aufgabenprivatisierung kommen, die DFS bleibt weiterhin ein mit staatlichen Aufgaben zu beleihendes Unternehmen. Die er¬folgreiche zivil-militärische Integration in der überörtlichen Flugsicherung wird fortgesetzt. Die Durchsetzung des Bundeswillens und die Kontrolle der Tätigkeit der Flug¬sicherung erfolgt gemäß der SES-Verordnungen durch die Einrichtung einer natio¬nalen Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, BAF). Das BAF wird eine umfassende Rechts- und Fachaufsicht über die Flugsicherungsorganisationen ausüben und wird bei Verstößen Sanktionen verhängen dürfen.

 

Der DFS wird für eine Übergangszeit von 20 Jahren eine Exklusivstellung im Bereich der Streckenkontrolle und für die Dauer von 16 Jahren für die Flugplatzkontrolle an den 17 internationalen Verkehrsflughäfen eingeräumt. Die Flugplatzkontrolldienste an den Regionalflughäfen können jedoch schon von anderen Flugsicherungsorganisationen ab 1. Juli 2007 wahrgenommen werden. 

 

 

Neue Länder

 

Das Investitionszulagengesetz, das im Juni 2006 im Bundestag abschließend be¬raten wurde, ist ein wichtiges Wachstumssignal für den Osten der Republik. Mit der Verlängerung der Investitionszulage schaffen wir für die Jahre 2007 bis 2009 Planungs- und Rechtssicherheit in den neuen Ländern. Mit der Investitionszulage werden nicht nur die Wachstumskerne gestärkt, sondern auch das Umland. Erstmals ist auch vorgesehen, dass der Tourismus in Form des Beherbergungsgewerbes beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen in die Förderung einbezogen werden kann.

Das Gesetz sieht eine Beibehaltung der Fördersätze des derzeit gültigen Investiti¬onszulagengesetzes 2005 vor. Investitionen werden damit gerade in den Bereichen unterstützt, die die Konjunktur- und Wachstumslokomotiven in den neuen Ländern darstellen. Im Investitionszulagengesetz wurden die Anforderungen der EU-Kommission an Beihilferegelungen, insbesondere die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 bis 2013, berücksichtigt.

 

 

Europapolitik

 

Nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden über die Annahme des Verfassungsvertrages und durch die fortwährende Diskussion über die nächsten Beitritte zur Europäischen Union steckt Europa in einer kritischen Phase. Wir sehen dies jetzt als Chance, das europäische Projekt an den Anforderungen unserer Zeit auszurichten. Verloren gegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger müssen wir zurückgewinnen. Wir stehen zum Europäischen Verfassungsvertrag. Wenn Deutschland im 1. Halbjahr 2007 die Europäische Ratspräsidentschaft innehaben wird, werden wir neue Anstöße für den Verfassungsprozess geben und alle Anstrengungen unternehmen, um unsere Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen.

 

Schon jetzt ist Deutschland ein wichtiger und verlässlicher Partner in der Europäischen Union und hat dies auch kürzlich erneut bewiesen.

 

Nach schwierigen Verhandlungen hat sich der Europäische Rat im Dezember 2005 auf einen neuen Finanzrahmen 2007 - 2013 geeinigt und damit ein sichtbares Zeichen gesetzt, dass auch das erweiterte Europa den Willen und die Kraft besitzt, die euro¬päische Integration weiter voranzutreiben. Dieses Ergebnis ist ein entscheidendes Signal der Handlungsfähigkeit der EU und dazu hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier einen entscheidenden Beitrag geleistet.

 

Mit der Vorlage eines geänderten Entwurfs für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zu einer sozial verträglichen Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte gelungen. Der überarbeitete Vorschlag übernimmt weitgehend den im Europäischen Parlament gefundenen Kompromiss und erteilt dem neoliberalen Ansatz des ursprünglichen Kommissionsvorschlags und einem Wettlauf um die niedrigsten Lohn, Sozial- und Umweltstandards eine klare Absage. Gleichzeitig schafft er die Voraussetzungen für einen funktionierenden Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen nach dem Leitbild der sozialen Marktwirtschaft, indem er das Wachstumspotenzial mit effizientem Lohn-, Sozial- und Verbraucherschutz verzahnt.

 

Zu dem Kompromiss hat unsere frühzeitige Befassung mit der Dienstleistungsrichtlinie und die enge Abstimmung zwischen unserer Bundestagsfraktion und der SPE-Fraktion im Europäischen Parlament maßgeblich beigetragen. Der jetzt gefundene Kompromiss ist das Ergebnis sozialdemokratischer Überzeugungsarbeit auf europäischer Ebene. Nachdem der Rat der Europäischen Union sich ebenfalls weitgehend auf diesen Kompromiss geeinigt hat, ist eine endgültige Verabschiedung noch in diesem Jahr zu erwarten.

  


Außenpolitik

 

In der Kontinuität deutscher Außenpolitik lassen wir uns von den Interessen und Werten unseres Landes leiten. Deutschland wird international auch dank der SPD weiterhin als Friedensmacht und verlässlicher Partner wahr genommen. Wir haben in zunehmendem Maße international Verantwortung übernommen und uns durch unsere Verlässlichkeit weltweit Ansehen erworben.

 

Die aktuelle Lage im Iran bereitet uns zur Zeit besonders große Sorge. Der Iran hat wieder mit der Uran-Anreicherung begonnen und betreibt sein Atomprogramm fort. Seit 2003 beteiligt sich Deutschland aktiv an den Verhandlungen mit dem Iran. Gro¬ßes Lob gebührt dabei unserem Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der diesem Thema Priorität eingeräumt hat. Wie er setzen auch wir weiterhin auf eine diplomati¬sche Lösung. Eine militärische Option kommt für uns nicht in Frage. Wir müssen da¬für sorgen, dass der Iran auch weiterhin mit uns verhandelt.

 

In diesem Zusammenhang steht das generelle Thema der Rüstungskontrolle, das auch eines der außenpolitischen Schwerpunkte der Fraktion in diesem Jahr ist. Die SPD hat zu diesem Komplex im Juni 2006 eine Fachkonferenz mit dem Thema "Frieden durch Abrüstung: Völkerrecht und nukleare Nichtverbreitung" durchgeführt.

 

Die Vereinten Nationen befinden sich bereits seit vielen Jahren in einer der größten Missionen ihrer Geschichte: Im Kongo sind mit MONUC 17.000 Soldaten stationiert. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag, damit der begonnene Friedensprozess fortgeführt werden kann. Die westeuropäischen Staaten - auch Deutschland - unterstützen diesen Prozess durch eigene Leistungen schon seit Jahren. Insofern war es für uns nur folgerichtig, auf Bitten der Vereinten Nationen auch einen eigenen Truppen¬beitrag zur Sicherung der ersten freien Wahlen seit 45 Jahren zu leisten, damit die Anstrengungen insgesamt nicht ins Leere laufen. Wir haben deshalb im Juni 2006 den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Mission EUFOR RD CONGO - be¬schlossen. Die Wahlen sollen voraussichtlich am 30. Juli diesen Jahres stattfinden. Mit etwa 780 Bundeswehrsoldaten beteiligen wir uns an der europäischen Einsatz¬gruppe, die insgesamt 1.500 Mann umfasst und die die bereits im Kongo stationier¬ten 17.000 Soldaten der VN während des Wahlprozesses unterstützen soll.



 
 
 
 
 
Lothar Mark mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
Lothar Mark, Berichterstatter für den Haushalt des Auswärtigen Amtes, mit Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
Lothar Mark mit der baden-württembergischen Abgeordneten Evelyne Gebhardt nach ihrer erneuten Wahl ins Europäische Parlament.
Lothar Mark mit dem Geschäftsführer des Kongresszentrums Mannheimer Rosengarten (MKT), Michael Maugé.
Lothar Mark mit dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit uns Soziales, Franz Müntefering, beim Sommerfest der SPD auf dem Karlstern.
Lothar Mark mit dem neuen Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Dr. Peter Kurz.
Lothar Mark trifft als Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für Lateinamerika den damaligen Präsidentschaftskandidaten Lula da Silva in Berlin.
Lothar Mark mit dem kolumbianischen Vizepräsidenten Francisco Santos Calderón, der zu Gast im Gesprächskreis Lateinamerika war.
Lothar Mark erhält vom Botschafter Mexikos, S.E. Jorge Castro-Valle Kuehne, den höchsten mexikanischen Verdienstorden "Aguila Azteca" in Würdigung seiner Verdienste für die deutsch-mexikanischen Beziehungen.
Lothar Mark mit der Leiterin der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bundestagsvizepräsidentin a.D. Anke Fuchs.
Lothar Mark mit dem neuen Präsidenten des Goethe-Instituts, Herrn Prof. Dr. phil. h.c. Klaus-Dieter Lehmann
Lothar Mark mit der ehemaligen Präsidentin des Goethe-Instituts München, Prof. Dr. Jutta Limbach.
Lothar Mark bei einer Demonstration der Mannheimer Bürgerinitiative - Jetzt reichts - gegen den Ausbau des Flughafens Coleman-Airfield.
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