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25.06.2007

SPD-Parteivorstand beschließt einstimmig Leitantrag zum Recht auf Arbeit 

  

   Gute Arbeit

  

   Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit.

   Deshalb wollen wir Vollbeschäftigung.

   Arbeit muss menschenwürdig sein.

   Deshalb wollen wir Gute Arbeit.

 

   Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine zentrale politische

   Aufgabe. Denn sie ist im Interesse jedes einzelnen Menschen, der

   arbeiten kann und will. Sie ist aber auch von zentraler Bedeutung für

   die Sicherung des Wohlstands und des sozialen Friedens sowie für die

   Stabilität unserer Sozialsysteme.

   Der Mensch steht im Mittelpunkt - er ist Richtschnur unserer Politik,

   auch und gerade unserer Beschäftigungspolitik.

 

   Gute Arbeit meint Arbeit für jeden Menschen und bessere Arbeit:

   Arbeit für alle.

   Faire Löhne.

   Gute Arbeitsbedingungen.

   Arbeitsschutz.

   Ausbildung und Weiterbildung.

   Gleichstellung beim beruflichen Aufstieg

   Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

   Vermittlung und Absicherung.

   Arbeitnehmerrechte.

   Illegale Beschäftigung bekämpfen.

   Ehrenamtliche Arbeit.

   Soziales Europa.

 

 

   1. Arbeit für alle

  

   Vollbeschäftigung wird nicht schnell zu erreichen sein. Manche

   behaupten: Nie. Wir kämpfen trotzdem dafür. Denn es gibt noch viel
   zu 
tun. Jede/r Arbeitslose weniger ist ein Gewinn, und jede/r Arbeitslose

   hat Anspruch auf unsere Hilfe. Und Arbeit bedeutet Teilhabe,

   gesellschaftliche Anerkennung und persönliche Selbstverwirklichung.

 

   Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist erfreulich. Seit 2005 verbessert

   sich die Lage am Arbeitsmarkt zusehends und zuletzt in beachtlichem

   Tempo. Auch die Älteren und die Jungen haben dabei erkennbar bessere

   Chancen. Dabei wächst die Zahl sozialversicherungspflichtiger, solider

   Arbeitsverhältnisse deutlich, aber auch zum Teil die Leiharbeit und

   die befristete Beschäftigung.

 

   Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt hat mehrere Gründe. Die Stärkung

   der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft durch die Steuerreform in

   der rot-grünen Regierungszeit, die große Arbeitsmarktreform,

   verschiedene Maßnahmen der Agenda 2010, die moderaten Tarifabschlüsse

   der vergangenen Jahre, mehr öffentliche Investitionen und die

   Förderung privater Investitionen (das 25- Mrd.-Förderprogramm der

   Großen Koalition) waren die binnenwirtschaftlich wichtigsten. Um eine

   Verstetigung des Wachstums zu erreichen, bedarf es weiterer Maßnahmen.

   Wir müssen den eingeschlagenen Weg fortsetzen, in Innovationen, in

   Bildung und Forschung und in die Infrastruktur zu investieren. Wir

   brauchen einen Investitionspakt von Bund, Ländern und Kommunen zur

   energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude und darüber hinaus. Das

   schafft Arbeit.

 

   Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt ist kein Grund, in den

   Anstrengungen nachzulassen. Im Gegenteil: Es geht darum, nicht nur die

   konjunkturellen Wirkungen am Arbeitsmarkt zu begrüßen, sondern es

   müssen die strukturellen Ansätze einer nachhaltigen Verbesserung

   gefestigt und ausgebaut werden.

 

   Und es gibt Arbeit. Sie muss mobilisiert und finanziert werden. Wir

   tun etwas für:

 

   die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im Inland und

   international,

   öffentliche Investitionen,

   Anreize für private Investitionen.

 

   Denn so wird die Zuversicht der Menschen in die Zukunftsfähigkeit

   unseres Wirtschaftssystems verbessert, das Vertrauen in die

   Institutionen der Demokratie gefestigt oder - wo nötig - zurück

   gewonnen und die Handlungskraft des Staates - beim Investieren und

   beim Konsolidieren - massiv gestärkt.

 

   Arbeit für alle, das meint wirklich alle:

 

   Männer und Frauen. Die Frauenerwerbsquote ist in den vergangenen

   Jahren gestiegen - von 58,1 Prozent (2000) auf 61,5 Prozent (2006).

   Davon geht ein Teil zurück auf den Anstieg der Teilzeitbeschäftigung

   von Frauen. So ist die Teilzeitbeschäftigung von Frauen von 3,321

   Millionen (2000) auf 3,808 Millionen (2006) gestiegen. Unser Ziel

   bleibt, Frauen in eine Vollzeitbeschäftigung zu bringen. Frauen müssen

   einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zu gleichen

   Bedingungen, in jeder Lebensphase. Da sie in der Regel die schulische

   Ausbildung überdurchschnittlich gut abschließen, ist dies nicht nur

   ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern bei einem sich abzeichnenden

   Mangel bei besser Qualifizierten auch volkswirtschaftlich mehr als

   sinnvoll. Das heißt auch, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

   verbessert werden muss, in der Vorschulzeit aber auch in der Schulzeit

   der Kinder. Der von der SPD forcierte und jetzt von der großen

   Koalition geebnete Weg zu einer quantitativ und qualitativ guten

   Krippenbetreuung der Kleinsten ist dabei eine wesentliche

   Weichenstellung. Hinzu kommen müssen elternfreundliche Arbeitszeiten

   und -bedingungen.

 

   Jung und Alt. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 hat seit

   2005 um 155.000 abgenommen, die der Älteren um 180.000. Für beide

   Gruppen gibt es Chancen. Die wollen wir weiter verstärken. Immer mehr

   Unternehmen begreifen auch, dass ein vernünftiger Altersmix eine auch

   betriebswirtschaftlich vernünftige Belegschaftspolitik ist.

   Die Instrumente der Initiative 50 plus - Kombilohn für Ältere,

   Eingliederungszuschüsse für Unternehmen die Ältere einstellen,

   Weiterbildungsangebote für über 45-Jährige und die längere

   Befristungszeit - können dabei helfen. Gleiches gilt auch für

   Eingliederungszuschüsse an Unternehmen, die junge Arbeitslose

   einstellen.

 

   Deutsche und Ausländer/innen. Wer legal im Land ist, muss auch gleiche

   Bildungs- und Beschäftigungschancen haben. Das gilt auch für

   Ausländer/innen im Status der Duldung, die bereits lange Zeit in

   Deutschland leben.

   Gute schulische Bildung und berufliche Ausbildung ist die

   wirkungsvollste Vorraussetzung dafür, dass Ausländer/innen und junge

   Menschen aus Migrantenfamilien einen aussichtsreichen Einstieg in die

   Arbeitswelt finden. Sie ist eine wichtige Grundlage erfolgreicher

   Integration.

   Im Zeitalter der Globalisierung ist es selbstverständlich, dass mehr

   Deutsche ihre Arbeit im Ausland finden und mehr Ausländer bei uns in

   Deutschland. Ziel muss es aber bleiben, die Arbeit, die in Deutschland

   anfällt, mit den Menschen zu schaffen, die legal in Deutschland sind.

   Das Potential dafür gibt es, und nichts davon darf ungenutzt bleiben,

   wenn der Arbeitsmarkt strukturell und dauerhaft verbessert werden

   soll.

   Die Welt ist nicht das globale Arbeitskräftereservoir, das man

   anzapfen sollte, wenn die Fachkräfte oder die Einfach-Dienste in

   unserem eigenen Land fehlen. Arbeitsmigration ist möglich und

   punktuell nötig. Aber sie muss nach klaren Kriterien erfolgen,

   gemessen an den Erfordernissen unseres Arbeitsmarktes und an den

   Interessen der arbeitslosen Menschen hier. Sie darf kein Ersatz werden

   für unzulängliche Qualifizierung und Vermittlung inländischer

   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie darf nicht das Ventil für

   Unternehmen sein, die ihren Qualifizierungspflichten nicht

   nachkommen.

 

   Stärkere und Schwächere. Wir wollen gleiche Startchancen für alle.

   Jede und jeder hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige

   Ausbildung, die die Talente und Stärken in den Mittelpunkt stellt -

   und nicht die Herkunft. Die Wege zu einer guten Ausbildung sind

   unterschiedlich und nicht immer gerade. Wir wollen jedoch alle mit auf

   diesen Weg nehmen, niemand soll am Rande stehen. Das Bildungs- und

   Ausbildungssystem muss zu jedem Zeitpunkt den Aufstieg zu einer

   höheren Qualifikation ermöglichen. Die Verantwortung für ausreichende

   Bildung und berufliche Ausbildung liegt auch bei den Familien. Aber

   die Talente sind unterschiedlich und längst nicht alle erhalten

   wirklich gleiche Chancen. Es bleibt unverzichtbar, denjenigen mit

   schlechteren Startchancen dabei zu helfen, den Anschluss zu finden.

   Wir haben mit der Arbeitsmarktreform 2005 die Definition der

   Erwerbsfähigkeit bewusst weit gefasst. Auch Vermittlungsschwächere

   sind seitdem Teil des einen Arbeitsmarktes. Sie sollen echte Chancen

   haben. Das heißt für uns auch: Wir müssen die Systeme zur

   individuellen Qualifizierung und aktiven Vermittlung weiter

   verbessern. Gerade auch für Menschen mit Behinderung. In Deutschland

   leben mehr als 6,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Wir sind

   in den vergangenen Jahrzehnten bei der Integration von

   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen vorangekommen.

   Der öffentliche Dienst ist hier insgesamt weiter als die

   Privatwirtschaft. Trotzdem wollen wir auch hier in den nächsten Jahren

   Verbesserungen. Vorrang hat für uns die Teilhabe durch Integration auf

   dem ersten Arbeitsmarkt.

 

   Neben bewährte Instrumente des Arbeitsmarktes treten in Kürze zwei

   neue:

 

   Der Qualifizierungs-Kombi für solche junge Menschen, die - teils ohne

   Schulabschluss und ohne Ausbildung - länger arbeitslos sind und ohne

   Förderung keine Perspektive hätten. Der Arbeitgeber, der sie einstellt

   und möglichst auch qualifiziert, erhält dafür einen Zuschuss von 35

   bis 50% der Lohnkosten.

 

   Der Soziale Arbeitsmarkt (Beschäftigungszuschuss) für rund 100.000

   Arbeitslose. Hier sollen die gefördert werden, die erkennbar dauerhaft

   sonst keine Aussicht auf Beschäftigung am Arbeitsmarkt haben, die also

   starke Vermittlungshemmnisse haben. Wir wollen, dass auch die

   Schwächeren nicht aussortiert, sondern in

   sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse integriert werden.

   Kommunen, Organisationen, Integrationsbetriebe, aber auch Unternehmen

   des gesamten Arbeitsmarktes sollen für diese Gruppe zusätzliche

   Arbeitsplätze definieren - ohne bestehende Beschäftigung zu

   verdrängen. Daher ist der Konsens aller lokalen Arbeitsmarktakteure

   für die Definition der neuen Tätigkeitsfelder notwendig.

 

 

   2. Faire Löhne

  

   Die Tarifhoheit ist ein hohes Gut. Sie bleibt unangetastet.

   Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden in Deutschland in eigener

   Zuständigkeit über die Lohnhöhe, wie auch über viele andere

   Arbeitsbedingungen.

   Allerdings müssen wir feststellen, dass immer weniger Unternehmen in

   tariffähigen Arbeitgeberverbänden, immer weniger Arbeitnehmer in

   Gewerkschaften organisiert sind. Immer mehr Bereiche und

   Arbeitsverhältnisse sind tariffrei.

   Auch auf Grund dieser Entwicklung hat sich eine starke Lohnspreizung

   entwickelt. Der Niedriglohnbereich hat sich verbreitert und immer mehr

   Löhne liegen zum Teil weit unterhalb des Existenzminimums. Davon sind

   besonders Frauen betroffen. Das wollen wir ändern. Wer voll arbeitet,

   muss von seinem Arbeitseinkommen leben können. Dass mit

   Familientransfers und Wohngeld zusätzliche staatliche Hilfen

   bereitstehen, bleibt davon unberührt.

   Mindestlöhne sind eine Frage der Würde und Mindestlöhne entsprechen

   den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sind Existenz

   sichernd und garantieren, dass diejenigen, die arbeiten, davon einen

   Vorteil haben.

   Unser Ziel ist es, Dumpinglöhne und Lohndumping zu beseitigen. Mit der

   Einbeziehung möglichst aller Branchen, die die Voraussetzungen

   erfüllen, ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellen wir sicher, dass

   tariflich vereinbarte Mindestlöhne durch Regierungsverordnung für

   allgemeinverbindlich erklärt werden. Das schützt auch diejenigen

   Unternehmen vor Lohndumping, die sonst von Billiglohn-Konkurrenten

   unterlaufen werden. Die Dienstleistungsrichtlinie in 2009 und die

   Arbeitnehmerfreizügigkeit 2009 oder spätestens 2011 bringen ansonsten

   das Problem des Lohndumpings für deutsche Unternehmen mit sich. Für

   die Branchen, deren Tarifbindung geringer als 50 Prozent ist, wird das

   aktualisierte Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 angewendet.

   Damit werden Mindestlöhne auch in diesen Bereichen möglich. Das allein

   wird aber nicht ausreichen.

   Wir müssen auch Dumpinglöhne verhindern. Deshalb wollen wir einen

   gesetzlichen Mindestlohn. Mit einem Mindestlohngesetz wird die untere

   Lohnhöhe - eventuell differenziert - festgelegt. Dazu kann eine

   Lohnfindungs-Kommission eingerichtet werden, in der die Tarifparteien

   vertreten sind. Damit ist deren Beteiligung an der Festlegung von

   Mindestlöhnen gewährleistet.

   Nicht nur die Erwerbsquote der Frauen in Deutschland ist im

   europäischen Vergleich völlig unzureichend, auch die Einkommensschere

   zwischen Männern und Frauen muss geschlossen werden.

   Erwerbstätigkeiten, die Frauen auf den Status der Hinzuverdienerin

   festlegen, sind ein wesentlicher Grund für Kinder- und Altersarmut.

   Frauen muss der Einstieg in Existenz sichernde Einkommen erleichtert

   werden - mit staatlicher Unterstützung, aber auch durch die

   Unternehmen: Dabei geht es uns vor allem um die Schaffung von

   sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-)Beschäftigung. Und es geht

   darum, unser Einkommenssteuerrecht geschlechtergerecht auszugestalten,

   damit sich auch für verheiratete Frauen die

   sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt.

 

 

   3. Gute Arbeitsbedingungen

  

   Gute Arbeit bedeutet familien- und mitarbeitergerechte

   Arbeitszeitgestaltung. Arbeitszeitpolitik gestaltet den Wandel in der

   Wirtschafts- und Arbeitswelt und berücksichtigt Veränderungen in der

   Gesellschaft. Eine moderne und innovative Arbeitszeitpolitik trägt zur

   Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, schafft notwendige Zeiträume

   für Qualifizierung und ermöglicht eine flexible Integration der

   Erwerbsarbeitsphase in die individuellen Lebensentwürfe. Wir wollen

   daher die wöchentliche Arbeitszeit auf max. 45 Stunden begrenzen und

   die darüber hinaus geleistete Arbeit auf Zeitkonten erfassen, die

   finanziell oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Damit Zeitwertkonten

   in nennenswerten Umfang in Anspruch genommen werden, müssen sie so

   gestaltet sein, dass sie den unterschiedlichen Möglichkeiten und die

   Interessen der einzelnen Mitarbeitergruppen gerecht werden

   (Sabbatical, Projektarbeiten, ). Die Verbesserung der gesetzlichen

   Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung muss mit der

   Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten einhergehen.

   Wir wollen grundsätzlich unbefristete Vollzeitarbeit, aus der

   Ansprüche aus der Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit, im

   Krankheitsfall und im Rentenalter erworben werden. Reguläre

   Arbeitsverhältnisse sind unverzichtbar, weil sie den Menschen

   Sicherheit geben, die Grundlage der sozialen Sicherungssysteme bilden

   und nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Neue

   Beschäftigungsformen sind als flexible Reaktion auf wirtschaftliche

   Bedingungen unerlässlich. Und sie sind sowohl im Interesse von

   Unternehmen als auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und

   Arbeitnehmer gerechtfertigt. Es kommt aber darauf an, Flexibilität und

   Sicherheit sinnvoll miteinander zu verbinden. Das gilt für

   Teilzeitarbeit, Praktika und Leiharbeit. Arbeitnehmerinnen und

   Arbeitnehmer in solchen Arbeitsverhältnissen dürfen nicht

   diskriminiert und von Rechten ausgegrenzt oder ausgeschlossen werden.

   Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben wir es Arbeitnehmerinnen

   und Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeiten besser den

   Bedürfnissen ihrer jeweiligen Lebensphase anzupassen. Teilzeitarbeit

   darf aber niemanden benachteiligen - weder bei der betrieblichen oder

   überbetrieblichen Qualifizierung noch beim beruflichen Aufstieg.

   Berufseinsteigerinnen und -einsteiger müssen oft als Praktikanten

   unentgeltlich oder für ein Taschengeld Tätigkeiten verrichten, die mit

   einem regulären Beschäftigungsverhältnis abgedeckt werden müssten. Die

   zeitliche Begrenzung dieser Praktika ist notwendig, die

   Aneinanderreihung von Praktika muss ausgeschlossen werden. Die

   Bezahlung der Beschäftigten gemäß der tariflich vereinbarten Löhne

   muss gewährleistet werden.

   Leiharbeit hat in den letzten beiden Jahren an Bedeutung zugenommen.

   So ist die jahresdurchschnittliche Zahl der Leiharbeitnehmer von 2003

   bis 2005 um rund 114.000 auf rund 444.000 deutlich angestiegen. Dabei

   ist zu sehen, dass der Anstieg der Leiharbeit nicht vollständig mit

   der Schaffung neuer Arbeitsplätze gleichzusetzen ist. Wir wollen, dass

   Leiharbeit eine Brücke in ein reguläres Arbeitsverhältnis ist. Es darf

   nicht zu Lohndumping oder zur Umgehung von Tarifverträgen in den

   Betrieben kommen. Wir wollen daher einen Mindestlohn für

   Leiharbeitnehmer/innen über die Einbeziehung der Leiharbeitsbranche in

   das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einführen. Wo in den Betrieben gleiche

   Arbeit geleistet wird, müssen auch die Löhne, die Arbeitsbedingungen,

   die Weiterbildungsmöglichkeiten und die Aufstiegsmöglichkeiten gleich

   sein. Leiharbeit ist aber nur vorübergehend und nur für den kleineren

   Teil der Belegschaft akzeptabel. Unser Ziel ist es, dass die

   Beschäftigten in einem Betrieb zum Stammpersonal des Unternehmens

   zählen. Nur wenn die Beschäftigten eine planbare berufliche

   Perspektive haben, können sie für ihre Familien die Zukunft planen und

   gestalten.

   Die notwendige Eingrenzung der prekären Beschäftigungsverhältnisse

   kann nur mit den Betriebräten in den Unternehmen erreicht werden.

   Daher muss die betriebliche Mitbestimmung gestärkt und nicht, wie von

   CDU und FDP gefordert, minimalisiert werden.

 

 

   4. Arbeitsschutz

  

   Die Humanisierung der Arbeitswelt bleibt eine dauerhafte Aufgabe. In

   den vergangenen Jahrzehnten ist viel erreicht worden, die Zahl

   schwerer und schwerster Unfälle ist deutlich zurückgegangen. Das ist

   gut. In einer veränderten Arbeitswelt ergeben sich aber neue

   Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Die Gefährdungen zum Beispiel für

   die Augen, den Rücken und die Psyche werden immer offensichtlicher.

   Das erfordert intensive präventive Maßnahmen, auch weil daraus sonst

   erhebliche Kosten für die Volkswirtschaft oder die Sozialsysteme

   entstehen werden. Arbeit bleibt anstrengend und führt zu Verschleiß.

   Das ist eine Binsenweisheit. Aber es ist trotzdem ein großer

   Unterschied für das Wohlbefinden des Einzelnen, ob und wie

   Gefährdungen und gesundheitsschädigenden Arbeitsweisen vorgebeugt

   wird.

   Wir wollen, dass die Beschäftigten auch psychisch und physisch in der

   Lage sind, gesund das Rentenalter zu erreichen. Arbeitnehmerinnen und

   Arbeitnehmer, Unternehmen und Staat müssen der gesundheitlichen

   Prävention und der Humanisierung des Arbeitsumfeldes daher deutlich

   mehr Bedeutung zumessen als bisher.

   Gute Arbeit heißt Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Der

   Arbeitsplatz ist ein wichtiger Lebensbereich, an dem die meisten

   Menschen einen erheblichen Teil ihrer Lebenszeit verbringen.

   Betriebliche Gesundheitsförderung kann gezielt Arbeitsbelastung

   verringern und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen der Beschäftigten

   stärken. Wir schlagen daher vor, dass die Teilnahme an einer Maßnahme

   der betrieblichen Gesundheitsförderung erleichtert wird. Wir werden

   Modellprojekte zum Umgang mit psychischen Krankheiten im Betrieb im

   Rahmen von INQA und "job - Jobs ohne Barrieren" fördern. Dazu gehört

   auch, dass die Forschung zu den Ursachen des Anstiegs psychischer

   Erkrankungen in der Arbeitswelt, ihre Auswirkung in betrieblichen

   Strategien zum Umgang parallel gestärkt werden müssen.

   Gute Arbeit bedeutet Stärkung der gesundheitlichen Prävention von

   Arbeitslosen. Die körperliche und psychische Gesundheit von

   Arbeitslosen ist schlechter als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Deshalb

   soll der Präventionsgedanke integraler Bestandteil der Beratungs- und

   Vermittlungsprozesse von Arbeitslosen werden. Die Krankheitsprävention

   von Arbeitslosen soll im SGB II und SGB III gesetzlich verankert

   werden.

 

 

   5. Ausbildung und Weiterbildung

  

   Die duale Ausbildung ist ein bewährtes Instrument, das wesentlich dazu

   beiträgt, dass Deutschland eine hoch qualifizierte Facharbeiterschaft

   hat und dass die Jugendarbeitslosigkeit vergleichsweise niedrig ist.

   Trotzdem ist die Ausbildungsfrage noch nicht befriedigend gelöst.

   Der Ausbildungspakt wird fortgesetzt und mehr Firmen als bisher haben

   mehr neue Ausbildungsplätze als bisher zugesagt. In den nächsten

   Jahren bleibt die Zahl der Schulabgänger aber noch relativ hoch, die

   Verkürzung von 13 auf 12 Schuljahre wird sich auswirken, der Rückgang

   der Studienanfänger - auch ausgelöst durch Studiengebühren - macht

   sich bemerkbar und die Zahl der Altbewerber, deren Vermittelbarkeit

   von Jahr zu Jahr schwerer wird, ist immer noch erschreckend hoch.

   Die Modernisierung und die gerechte Finanzierung des betrieblichen

   Teils der Berufsausbildung sind für den dauerhaften Erfolg des dualen

   Systems wesentlich. Derzeit engagieren sich lediglich knapp ein

   Viertel aller Unternehmen in der Berufsausbildung. Nur sie tragen die

   Kosten des betrieblichen Teils der Ausbildung. Daher muss die

   Bundesrepublik eine aktivierende Berufsbildungsfinanzierung

   entwickeln, die vor allem den überdurchschnittlichen

   ausbildungswilligen Klein- und Mittelbetrieben mit weniger als 100

   Beschäftigten zugute kommt.

   Während kleine und mittlere Unternehmen zum Teil über den eigenen

   Bedarf hinaus ausbilden, haben sich einzelne Großunternehmen

   vollkommen ihrer Ausbildungsverantwortung entledigt. Da Ausbildung ein

   Kostenfaktor ist, erzielen diese Großunternehmen durch Nichtausbildung

   einen Wettbewerbsvorteil. Sie sparen die Ausbildungskosten und werben

   überdies gut ausgebildete Fachkräfte von anderen Betrieben ab.

   Wir wollen, dass bis zum Jahr 2009 kein junger Mensch mehr ohne

   konkretes Angebot nach dem Schulabschluss bleibt. Jeder und jede soll

   entweder die Chance zum Studium oder zur Berufsausbildung oder zur

   Vorbereitung darauf erhalten.

   Wir wollen schon in der Schule, aber auch bei der Berufs- und

   Studienberatung, jungen Männern und Frauen eine bessere Orientierung

   geben, um das immer noch sehr geschlechtsspezifische Berufs- und

   Studienfachwahlverhalten zu überwinden. Auch die Unternehmen sehen wir

   hier in der Pflicht.

   Mit dem Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

   (EQJ-Programm) geben wir wichtige Impulse. Bereits im Oktober 2006

   wurde es auf 40.000 Plätze aufgestockt. Darüber hinaus werden wir das

   EQJ-Programm ab 2008 in das Regelinstrumentarium des

   Arbeitsförderungsrechts aufnehmen, um die erfolgreiche Fortführung

   dauerhaft zu sichern.

   Die Gebühren zur Kammerprüfung stellen eine finanzielle Belastung für

   die ausbildenden Betriebe dar. Wir werden daher deren Abschaffung

   prüfen.

   Wir prüfen die Einführung eines Ausbildungs-Bonus für Unternehmen, die

   überdurchschnittlich ausbilden. Diese Unternehmen sollen zukünftig

   einen geringeren Arbeitslosenversicherungsbeitrag zahlen. Damit rufen

   wir alle Unternehmen auf, mehr Auszubildende als bisher einzustellen.

   Wir fordern die Länder auf, dafür zu sorgen, dass die Zahl der jungen

   Menschen, die ohne Abschluss aus den Schulen kommen, deutlich

   reduziert wird.

   Qualifizierte Arbeitsplätze sind sicherere Arbeitsplätze. In vielen

   Bereichen beklagen Unternehmer heute, dass nicht genügend

   qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Sie kritisieren damit

   einen Zustand, den sie in den vergangenen Jahren durch eigene

   Nachlässigkeit selber verantworten. Gleichzeitig nehmen Forderungen

   zu, die Grenzen für den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus aller Welt

   zu öffnen.

   Für die Innovationskraft der Gesellschaft und die

   Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen ist eine Weiterbildungsoffensive

   unverzichtbar. Wir wollen keinen Weg gehen, bei dem die Bildung und

   Weiterbildung hier im Land vernachlässigt wird, das allgemeine

   Qualifikationsniveau sinkt und dann gleichzeitig die Bedarfe an

   Fachkräften durch Zuwanderung gedeckt werden. Priorität hat für uns

   die Qualifizierung aller Menschen, die legal in unserem Land leben.

   Für Qualifizierung und Weiterbildung ist man nie zu alt. Leider ist es

   aber so, dass vor allem Menschen ohne Berufsabschluss, Frauen mit

   Kindern, Migranten, Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in

   Kleinbetrieben weitgehend von Weiterbildung ausgeschlossen sind.

   Wir haben in den vergangenen Jahren den Weiterbildungsbereich neu

   geordnet und für mehr Qualität Sorge getragen. Mit der Initiative 50

   plus wurde das Anbot zur Förderung von Weiterbildung deutlich

   verbessert. Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten,

   die 45 Jahre oder älter sind, haben einen Anspruch auf Förderung ihrer

   Weiterbildung. Wir wollen, dass auch Berufsrückkehrerinnen und

   Arbeitslose, die keine Geldleistungen erhalten, durch entsprechende

   Qualifizierungsmaßnahmen und andere arbeitsmarktpolitischen

   Instrumente bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.

   Viele europäische Nachbarländer haben durch ein intensives

   Zusammenwirken von Politik, Gewerkschaften und Arbeitgebern Erfolge

   erzielt.

 

   Auch wir müssen jetzt entscheidend vorankommen.

 

   Wir wollen:

 

   die Beschäftigten im Bereich der Weiterbildung durch die Aufnahme der

   Branche ins Arbeitnehmerentsendegesetz vor Lohndumping schützen. Der

   abgeschlossene Branchentarifvertrag soll rasch für

   allgemeinverbindlich erklärt werden.

 

   klar stellen, dass bei der Ausschreibung von Weiterbildungsmaßnahmen

   seitens der Bundesagentur für Arbeit die Qualität der Leistung einen

   höheren Stellenwert als der Preis erhält.

 

   die Schaffung eines Nationalen Weiterbildungsfonds prüfen, der die

   Tarifpolitik fordert, Weiterbildungsmaßnahmen stärker zu

   berücksichtigen. Aus dem Fond können tarifliche Vereinbarungen - bei

   Vorliegen klarer Kriterien - mitfinanziert werden.

 

   Bildung, Qualifizierung und Weiterbildung sind gemeinsame Aufgabe der

   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der

   Gewerkschaften, und der Politik.

   Gute Arbeit muss die Weiterbildung stärken, damit die Gefahr der

   Arbeitslosigkeit gesenkt und die Innovationskraft der Unternehmen

   verbessert wird. Ausbildung und Qualifizierung sind die beste

   Arbeitslosenversicherung. Betriebe mit besser qualifizierten

   Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen besser im internationalen

   Wettbewerb. Wir wollen daher, dass die Weiterbildung stärker als

   bisher von der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, denn von

   Weiterbildung profitieren alle Beitragszahler - Beschäftigte und

   Unternehmen. Auf diese Weise wird die Arbeitslosenversicherung noch

   mehr zur Beschäftigungsversicherung.

 

 

   6. Gleichstellung beim beruflichen Aufstieg

  

   Trotz bester Ausbildung, trotz hoher Leistungsbereitschaft und

   Motivation stoßen Frauen in Deutschland beim beruflichen Aufstieg

   immer noch an eine gläserne Decke. Ihr Anteil an Führungspositionen

   und in Aufsichtsgremien ist im internationalen Vergleich beschämend

   gering. Die freiwillige Vereinbarung zwischen Wirtschaft und

   Bundesregierung hat bisher keine nennenswerten Fortschritte gebracht.

   Es geht um Gerechtigkeit und um die Zukunftsfähigkeit unserer

   Volkswirtschaft. Wir wollen die Fähigkeiten und Talente der gut

   qualifizierten Frauen nicht länger vergeuden. Deshalb brauchen wir

   verbindliche Zielvorgaben, damit Frauen in Wirtschaft, Forschung und

   Lehre die Hindernisse endlich durchbrechen können.

 

 

   7. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  

   Zur guten Arbeit gehört die familienfreundliche Ausgestaltung der

   Arbeitswelt. Flexible Arbeitszeitmodelle, erreichbare und verlässliche

   Betreuungseinrichtungen sind hier wichtig. Wenn die Fachkräfte weniger

   werden, dann können wir es uns nicht leisten, auf Kompetenzen und

   Begabungen zu verzichten, weil es keine ausreichende Infrastruktur zum

   Bespiel zur Kinderbetreuung gibt.

   Wir haben in der Koalition das Elterngeld auf die Tagesordnung gesetzt

   und ihm zum Durchbruch verholfen. Schon in der rot-grünen

   Regierungszeit haben wir mit der finanziellen Förderung von

   Ganztags-Grundschulen, mit der steuerlichen Absetzbarkeit von

   Kinderbetreuungskosten, dem Gesetz zum Ausbau von Kindertagesstätten

   und mit der jährlichen Förderung von 1,5 Milliarden Euro für den

   Ausbau von Krippenplätzen unser Konzept Schritt für Schritt umgesetzt.

   Mit dem jetzt von der SPD durchgesetzten Rechtsanspruch für einen

   Krippenplatz 2013 wird dieser Weg fortgesetzt und beschleunigt.

   Damit werden die Voraussetzungen für eine Vereinbarkeit von Familie

   und Beruf deutlich verbessert.

   Trotzdem bleibt es eine Herausforderung, dass so viele Frauen mit

   kleinen und heranwachsenden Kindern arbeitslos sind und am

   Arbeitsmarkt nur schwer integrierbar sind.

   Wie wollen, dass die Vermittlung dieser Frauen noch einmal

   intensiviert wird. Dabei müssen die Unternehmen mitmachen und sich auf

   die besonderen Zeitbedürfnisse dieser Frauen - gerade auch der

   Alleinerziehenden - intensiver einstellen. Das hilft vor allem,

   Kinderarmut zu vermeiden.

 

   8. Vermittlung und Absicherung

  

   Zum einen geht es darum, den Arbeitslosen Vermittlungshilfe zu geben,

   die sich nicht aus eigener Kraft (wieder) im Arbeitsmarkt integrieren

   können. Zum anderen geht es um die Absicherung sozialer

   Grundbedürfnisse und von Ansprüchen, - in Arbeit und auch in

   Arbeitslosigkeit.

   Mit dem Umbau der Bundesagentur zu einem modernen Dienstleister am

   Arbeitsmarkt wurde die Voraussetzung für individuelle Betreuung,

   zielgerichtete Förderung und schnelle Vermittlung Arbeitsloser

   deutlich verbessert.

   Trotz vieler Fortschritte sind weitere Verbesserungen mit dem Ziel der

   optimalen Vermittlung nötig. Das gilt insbesondere für den SGB

   II-Bereich, von dem auch und insbesondere Langzeitarbeitlose berührt

   sind. Dabei geht es im Interesse der Betroffenen auch um eine höhere

   Effizienz in der Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in den

   Agenturen und Kommunen, der Arbeitsgemeinschaft (ARGEN) und der

   Optionskommunen. Dazu gehört die allseitige Akzeptanz der

   Verantwortlichkeiten aller Beteiligten. Aber auch die Straffung der

   Arbeitsmarktinstrumente mit dem Ziel erfolgreicher Anwendung auch für

   schwerer vermittelbare Arbeitslose ist dringend erforderlich, auch im

   Zusammenwirken der Rechtskreise SGB II und SGB III.

   Auf der Grundlage von verbindlichen generellen Rahmenvereinbarungen

   und jährlichen Zielvereinbarungen können die ARGEn und die

   Optionskommunen dann ihre Arbeit unter Nutzung dieses überarbeiteten

   Instrumenten-Katalogs gestalten.

   Derzeit erhalten etwa 900.000 Personen aus SGB II-Mitteln aufstockende

   Leistungen zu ihrem Erwerbseinkommen. Die geltende Freibetragsregelung

   beim ALG II begünstigt niedrige Zusatzeinkommen; ALG II-Bezieher haben

   so einen hohen Anreiz einen Minijob anzunehmen und sich mit dem

   Gesamteinkommen zufrieden zu geben. Das wollen wir ändern.

 

   Wir schlagen daher einen vermögensunabhängigen Erwerbstätigenzuschuss

   ("Bonus für Arbeit") in Höhe von 25 Prozent vor, der ab einem

   Einkommen von 800 Euro für Singles und 1.300 Euro für Paare bei 30

   Wochenarbeitsstunden gezahlt wird. Dieser Erwerbstätigenzuschuss

   verläuft degressiv und wird bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze

   auf Null abgeschmolzen. Mit dem "Bonus für Arbeit" würde eine

   konsequente Förderung der regulären Beschäftigung von

   einkommensschwachen Beschäftigten erreicht. Das System macht es für

   Betroffenen attraktiver, eine Existenz sichernde Beschäftigung

   aufzunehmen. Das ist nur vertretbar, wenn mit einem Mindestlohn eine

   Lohnuntergrenze definiert wird.

 

 

   9. Arbeitnehmerrechte

  

   Zu guter Arbeit gehören Arbeitnehmerrechte. Die soziale

   Marktwirtschaft ist untrennbar mit der Teilhabe und Teilnahme von

   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbunden. Die Mitbestimmung, die

   Betriebsverfassung, die Tarifautonomie, auch als Flächentarif, der

   Kündigungsschutz und moderner Arbeitsschutz gehören zu den

   unverzichtbaren Arbeitnehmerrechten. Diese Rechte sind für die SPD

   nicht verhandelbar.

   Die SPD ist die Große Koalition auch eingegangen, weil nur so der

   Versuch von CDU/CSU und FDP abgewehrt werden konnte, Teile der

   Arbeitnehmerrechte drastisch zu beschränken.

   Wir wollen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf gleicher

   Augenhöhe begegnen. Denn Wirtschaft ist für die Menschen da, nicht

   umgekehrt.

   Die Arbeitnehmerrechte tragen entscheidend zur sozialen Balance im

   Lande bei; sie sind gut für den wirtschaftlichen Erfolg und für den

   sozialen Frieden. Gleichwohl lassen die Attacken marktradikaler

   Politiker, Funktionäre und Wissenschaftler, die den rechtlichen Rahmen

   für die Balance zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändern wollen,

   nicht nach.

   Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Europäisierung und

   der Globalisierung von Wirtschaftsprozessen müssen die

   Arbeitnehmerrechte nicht nur in Deutschland, sondern EU- und weltweit

   geregelt und gesichert werden. Deshalb treten wir dafür ein, dass die

   guten Erfahrungen, die Deutschland mit einer so organisierten

   Arbeitnehmerschaft und einer starken Gewerkschaftsbewegung gemacht

   hat, als vorbildhaft anerkannt werden. Die Integration Europas darf

   nicht zu einem Abbau von Sozialstandards führen.

   Vor diesem Hintergrund begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich die

   verstärkten Anstrengungen der Gewerkschaften, sich in der EU und

   weltweit schlagkräftig zu organisieren.

   Und wir sind stolz auf die Erfolge sozialdemokratischer Politik bei

   der Herausbildung einer europäischen Betriebs- und

   Unternehmensverfassung, beispielsweise bei der Fusionsrichtlinie der

   europäischen Aktiengesellschaften und länderübergreifenden

   Zusammenschlüssen.

   Im Koalitionsvertrag ist die Umsetzung der einvernehmlichen Vorschläge

   der so genannten Biedenkopf-Kommission vereinbart. Da in der

   Kommission keine Einvernehmlichkeit erzielt wurde, ist mit konkreten

   Schritten in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen. Der

   Gesprächskreis Mitbestimmung beim SPD-Parteivorstand hat Vorschläge

   zur Fortentwicklung der Mitbestimmung vorgelegt. Die Ergebnisse dieses

   Gesprächskreises sollen Eingang in das SPD-Regierungsprogramm 2009

   finden.

 

 

   10. Illegale Beschäftigung bekämpfen

  

   Es gibt in Deutschland im großen Umfang Beschäftigung, die sich

   jenseits der geltenden Gesetze und Vorschriften bewegt. Dabei werden

   weder Arbeitsrecht und Arbeitsschutz beachtet, noch die Ansprüche der

   sozialen Sicherungssysteme und des Fiskus.

   Ehrliche Arbeitgeber und ehrliche Arbeitnehmer/innen sollen aber nicht

   die Dummen sein.

   Wir bekämpfen illegale Beschäftigung mit Nachdruck. Die

   Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben wir in den vergangenen

   Jahren deutlich ausgebaut und schlagkräftig ausgestattet. Rund 6.500

   Fahnder und Helfer mit entsprechender Kompetenz und Ausrüstung

   überprüfen in Betrieben, auf Baustellen und in der Landwirtschaft, ob

   gegen geltendes Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht verstoßen wird. Mit

   beachtlichen Ergebnissen: Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden

   mehr als 4.000 Prüfungsverfahren und mehr als 2.000

   Ermittlungsverfahren durch die Arbeit der Finanzkontrolle

   Schwarzarbeit durchgeführt.

   Trotz der starken Intensivierung der Kontrollen durch die

   Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gibt es noch immer

   Gesetzeswidrigkeiten, die weiter und noch intensiver verfolgt werden

   müssen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird daher unvermindert

   fortgesetzt. Wir wollen Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt. Dazu gehört

   außerdem:

 

   Die Verbesserung der Identitätskontrolle bei der Bekämpfung von

   Schwarzarbeit: Um der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) das

   sofortige Abrufen der gemeldeten Daten zu ermöglichen, muss sie

   unverzüglich die Identität der überprüften Personen feststellen

   können. Dafür bedarf es einer bußgeldbewehrten Mitführungspflicht für

   Ausweispapiere (Pass oder Personalausweis) für Arbeitnehmer in

   besonders schwarzarbeitsanfälligen Branchen. Im Gegenzug kann der

   bisherige Sozialversicherungsausweis entfallen.

 

   Die Ausdehnung der Generalunternehmerhaftung über den Baubereich

   hinaus soll geprüft werden, damit Unternehmer bei der Auswahl ihrer

   Subunternehmer darauf achten, ob diese sich illegaler Praktiken bei

   der Beschäftigung von Arbeitnehmern bedienen. Uns geht es dabei nicht

   um mehr Bürokratie, sondern um eine Stärkung der

   Generalunternehmerhaftung.

 

   Der Privathaushalt muss als Auftraggeber für

   sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gestärkt werden.

   Deshalb sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von

   Dienstleistungsagenturen im Privathaushalt verbessert werden, indem

   Privathaushalte einen größeren Anteil ihrer Aufwendungen für

   Dienstleistungsagenturen als bisher von der Steuer absetzen können. In

   Pflegehaushalten sollte sowohl bei unmittelbar

   sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung als auch bei

   Inanspruchnahme von Dienstleistungsagenturen der steuerliche

   Absetzbetrag noch darüber hinaus erhöht werden.

 

   11. Ehrenamtliche Arbeit

  

   Unsere Gesellschaft und unsere Demokratie leben ganz wesentlich von

   der Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich ehrenamtlich zu

   engagieren. Über 23 Millionen Menschen sind in Vereinen,

   Gewerkschaften und dem politischen Umfeld aktiv. Sie leisten Arbeit -

   individuell oder organisiert mit anderen, spontan oder regelhaft,

   zeitweise oder dauerhaft -, die den Zusammenhalt erst ermöglicht und

   die unsere Gesellschaft prägt.

   Wir sehen dieses Engagement mit großem Respekt.

 

   Die staatliche Unterstützung dieser Arbeit haben wir verbessert. Wir

   wissen aber, dass das nur die Qualität einer bescheidenen Anerkennung

   haben und nicht die wertgemäße Bezahlung dieser gesellschaftlich

   wertvollen Arbeit sein kann.

   Wir wollen, dass ehrenamtliches Engagement als persönliche Leistung

   für unsere Gesellschaft stärker als bisher gewürdigt wird, z.B. bei

   den beruflichen Karrierechancen.

   Klar bleibt: Das Ehrenamt macht die organisierte Solidarität nicht

   entbehrlich, die der Sozialstaat gewährleistet. Und es wird in der

   älter werdenden Gesellschaft der Dienst Mensch am Mensch als Beruf

   weiter an Bedeutung gewinnen.

 

 

   12. Soziales Europa

  

   Die soziale Dimension Europas ist Grundwert und Ziel. So ist es in den

   Verträgen vereinbart. Wir müssen diese Vereinbarungen mit Leben

   füllen. Das setzt eine klare Identifikation mit Sozialstaat, Soziale

   Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft voraus.

   Politik hat Verantwortung für das Ganze. Angesichts von

   Internationalisierung und Globalisierung ist der Primat der Politik

   unverzichtbar. Die Wirtschaft ist für die Menschen da, nicht

   umgekehrt. Ökonomie und das Soziale sind zwei Seiten ein und derselben

   Medaille.

   Wir wollen die Kräfte bündeln für ein Soziales Europa. Denn mit einem

   starken Fundament kann Europa nicht nur wettbewerbsfähiger werden und

   die lebenswerteste und vielfältigste Region der Welt bleiben.

 

 

   Gute Arbeit in allen Mitgliedsstaaten der EU - bei wachsender

   Freizügigkeit für Unternehmen und Arbeitnehmer - setzt abgestimmtes

   Verhalten aller Mitgliedsstaaten und der EU selbst voraus.

   Das kann und darf nicht Nivellierung bedeuten und auf absehbare Zeit

   werden unterschiedliche Traditionen und das Gefälle im

   Wohlstandsniveau dominieren und die Entwicklung prägen.

   Möglich und nötig ist es aber, in gemeinsamen Leitlinien auf

   europäischer Ebene Ziele für Gute Arbeit und soziale Ziele klar zu

   fixieren, die in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedsstaaten

   umgesetzt werden.



 
 
 
 
 
Lothar Mark mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
Lothar Mark, Berichterstatter für den Haushalt des Auswärtigen Amtes, mit Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
Lothar Mark mit der baden-württembergischen Abgeordneten Evelyne Gebhardt nach ihrer erneuten Wahl ins Europäische Parlament.
Lothar Mark mit dem Geschäftsführer des Kongresszentrums Mannheimer Rosengarten (MKT), Michael Maugé.
Lothar Mark mit dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit uns Soziales, Franz Müntefering, beim Sommerfest der SPD auf dem Karlstern.
Lothar Mark mit dem neuen Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Dr. Peter Kurz.
Lothar Mark trifft als Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für Lateinamerika den damaligen Präsidentschaftskandidaten Lula da Silva in Berlin.
Lothar Mark mit dem kolumbianischen Vizepräsidenten Francisco Santos Calderón, der zu Gast im Gesprächskreis Lateinamerika war.
Lothar Mark erhält vom Botschafter Mexikos, S.E. Jorge Castro-Valle Kuehne, den höchsten mexikanischen Verdienstorden "Aguila Azteca" in Würdigung seiner Verdienste für die deutsch-mexikanischen Beziehungen.
Lothar Mark mit der Leiterin der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bundestagsvizepräsidentin a.D. Anke Fuchs.
Lothar Mark mit dem neuen Präsidenten des Goethe-Instituts, Herrn Prof. Dr. phil. h.c. Klaus-Dieter Lehmann
Lothar Mark mit der ehemaligen Präsidentin des Goethe-Instituts München, Prof. Dr. Jutta Limbach.
Lothar Mark bei einer Demonstration der Mannheimer Bürgerinitiative - Jetzt reichts - gegen den Ausbau des Flughafens Coleman-Airfield.
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