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26.02.2004

Zur aktuellen Diskussion um die Steuerbelastung von allein Erziehenden erklären die Stellv. Vorsitzenden und Finanzexperten der Fraktion, Nicolette Kressl und Joachim Poss:

Zum 1. Januar diesen Jahres haben wir einen neuen Freibetrag für allein erziehende Mütter und Väter eingeführt, um die besonderen Belastungen von allein erziehenden Elternteilen durch eine steuerliche Berücksichtigung anzuerkennen. Mit einem Steuerentlastungsbetrag von 1.308 Euro pro Jahr und Haushalt für tatsächlich allein Erziehende wird der haushaltsbedingte Mehraufwand berücksichtigt, den echte allein Erziehende gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammen leben. Dadurch werden die Belastungen weitestgehend aufgefangen, die ansonsten ab diesem Jahr allein erziehenden Müttern und Vätern durch den Wegfall des ehemaligen Haushaltsfreibetrags entstehen.

Der Wegfall des Haushaltsfreibetrags geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von November 1998 zurück. Danach wurde der Haushaltsfreibetrag stufenweise abgeschmolzen. Er hätte in 2004 nur noch 1.188 Euro betragen und wäre in 2005 komplett entfallen. Nach dem von uns bereits so lange wie möglich hinausgezögerten Wegfall des Haushaltsfreibetrags hätten wir im Sinne des Bundesverfassungsgerichts allein Erziehende und Elternpaare gleich stellen können und - so meinen manche Verfassungsrechtler - auch müssen.

Um eine verfassungsgemäße Förderung allein Erziehender auch in Zukunft zu ermöglichen, mussten wir also den neuen Freibetrag auf „echte" allein Erziehende beschränken. Eine Ausweitung auch auf unverheiratete, zusammenlebende Elternpaare würde als Ungleichbehandlung von unehelichen Paaren gegenüber Ehepaaren, die dann keinen zusätzlichen Freibetrag geltend machen könnten, vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.

Daher haben wir für tatsächlich allein erziehende Mütter und Väter den neuen Steuerentlastungsbetrag von 1.308 Euro eingeführt, der auf Dauer gilt und den höchstrichterlichen Anforderungen entspricht, da er ausschließlich tatsächlich allein Erziehenden gewährt wird.

Neben dem bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.160 Euro jährlich und der Erhöhung des Kindergeldes um über ein Drittel seit 1998 wird somit zusammen mit dem neuen Freibetrag für tatsächlich allein Erziehende der ursprüngliche Haushaltsfreibetrag weitestgehend ersetzt. Die Höhe des Freibetrags wurde folglich unter Hinzuziehung der sonstigen Familienförderung und der steuerlichen Entlastung durch die Steuerreform getroffen und kann derzeit im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage nicht erhöht werden.

Wir haben den neuen Freibetrag gegen den Widerstand von CDU/CSU durchgesetzt, weil wir um die besonderen Herausforderungen wissen, die allein erziehende Mütter und Väter zu bewältigen haben.

Auch der Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hatte den neuen Freibetrag begrüßt.

In der praktischen Umsetzung hat sich inzwischen gezeigt, dass nicht nur unverheiratete Elternpaare als „unechte" allein Erziehende den neuen Freibetrag nicht geltend machen können, sondern leider auch allein Erziehende, in deren Haushalt neben einem oder mehreren minderjährigen Kindern auch ein volljähriges Kind lebt. Hier sehen wir ebenso wie der Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V. eine Lücke, die sich erst in der praktischen Erfahrung gezeigt hat und die wir rückwirkend zum 1. Januar 2004 schließen werden. Auch allein erziehende Mütter und Väter, in deren Haushalt eigene volljährige und kindergeldberechtigte Kinder leben, werden somit den neuen Freibetrag geltend machen können.

Ob auch eine Ausweitung auf andere Lebenszusammenhänge verfassungsrechtlich und steuerrechtlich möglich ist, wird derzeit im Bundesministerium der Finanzen geprüft.



 
 
 
 
 
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