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23.04.2004
Lothar Mark schreibt an die IHK Rhein-Neckar zum Thema Bundesfernstraßenausstattung in Baden-Württemberg
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Frau Dr. Dagmar Bross
IHK Rhein-Neckar

Bundesfernstraßenausbau in Baden-Württemberg


Sehr geehrte Frau Dr. Bross,


vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2004 zur Bundesfernstraßenausstattung in Baden-Württemberg, in dem sie die unterdurchschnittliche Infrastrukturausstattung des Landes bemängeln.

Wie Sie mit Ihrem Schreiben deutlich machen, ist eine gute Infrastrukturausstattung für die Wirtschaftsentwicklung in Ihren Augen von großer Bedeutung. Auch ich teile diese Einschätzung und bin der Meinung, dass die qualitativ gute und regional ausgewogene Infrastrukturausstattung unseres Heimatlandes sehr wichtig ist. Dass zu einer guten Verkehrsinfrastruktur  nicht nur der Ausbau von Straßen, sondern auch Schienen-, Schifffahrtswege sowie von Flugplätzen gehört, um den Herausforderungen der zunehmenden Verkehre begegnen zu können, liegt dabei auf der Hand. Die prognostizierten Verkehrszuwächse bis zum Jahr 2015 von 64 % im Güter- und 20 % im Personenverkehr können nicht allein auf den Straßen aufgenommen werden. Die sinnvolle Antwort auf diese Herausforderungen durch Verkehrsmengenwachstum kann nur in einem integrierten Verkehrssystem liegen, das alle Verkehrsträger gemäß ihren Stärken einsetzt. Seit der Regierungsübernahme im Jahr 1998 hat die Bundesregierung konsequent diese Richtung beschritten und die Mittel für Verkehrsinfrastruktur substantiell erhöht. Die Haushalte der Jahre 2002 und 2003 konnten sogar mit Rekordinvestitionen aufwarten. Den besonderen Bedürfnissen Baden-Württembergs im Bereich der Verkehrswegeinvestitionen wurde dabei Rechnung getragen.

Innerhalb der Sonderprogramme der Bundesregierung zur Finanzierung von Straßenverkehrsinfrastruktur, Ortsumfahrungen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms und dem Engpassbeseitigungsprogramm profitiert das Land Baden-Württemberg jeweils überproportional. So sieht etwa das Engpassbeseitigungsprogramm im Straßenbereich für Baden-Württemberg den Ausbau  vierspuriger Autobahnabschnitte für zusammen rund 380 Millionen Euro vor. Damit erhält Baden-Württemberg über 20 Prozent der Mittel, die innerhalb dieses Programms für die Straße eingesetzt werden, obwohl nur rund 9 Prozent der deutschen Autobahnkilometer durch Baden-Württemberg führen. Wenngleich das Engpassbeseitigungsprogramm aus den Einnahmen der LKW-Maut finanziert werden sollte, sind Projekte des Programms aufgrund ihrer hohen verkehrlichen Relevanz bereits heute in der Realisierung.

Im neuen Bundesverkehrswegeplan, der sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindet, wird Baden-Württemberg gegenüber dem alten Verkehrswegeplan deutlich besser gestellt. Die Länderquote Baden-Württembergs ist von 11,3 % im Jahr 1992 auf über 12,0 % im Jahr 2003 gestiegen Der Anteil Baden-Württembergs an den „Neuen Vorhaben“ ist von 11,6 % im Jahr 1992 auf nunmehr sogar 16,4 % gestiegen. Baden-Württemberg profitiert also besonders von den neuen und zukünftigen Maßnahmen. In Baden-Württemberg werden Bundesautobahnen von insgesamt 266 km von vier auf sechs Spuren ausgebaut. Etwa 46 km Autobahn werden erstmals angelegt. 60 Ortsumgehungen sollen gebaut werden, 52 Teilstücke an Bundesstraßen werden verlegt, erweitert oder neu angelegt. Insgesamt stehen über die Planungsdauer für den Bundesfernstraßenaus- und Neubau über 6 Milliarden Euro zur Verfügung. Bei den Investitionen in die Schiene liegt Baden-Württemberg mit einer Länderquote von etwa 13 % und einem Volumen von knapp unter 9 Mrd. Euro hinter Bayern auf Platz 2 aller 16 Bundesländer.

Ihre Sorgen über die Mautausfälle und deren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Verkehrsinvestitionen habe ich mit meinen Fraktionskolleginnen und Kollegen geteilt. Dass die Verantwortung für die Mautausfälle nicht beim Staat, sondern bei den am Konsortium beteiligten Wirtschaftsunternehmen, die ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten konnten, liegen, ist allgemein bekannt. Ich begrüße es daher sehr, dass das Mautkonsortium seine Verantwortung jetzt wahrnehmen wird und den Mautbeginn für Januar 2005 in Aussicht gestellt hat. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind die festgelegten Rechte des Bundes auf Ersatzzahlungen im Falle von weiteren Verzögerungen bei der Mauteinführung.

Die durch die Mautausfälle erschwerte Situation für das Haushaltsjahr 2004 wurde allerdings durch das Verhalten der unionsregierten Länder im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 erheblich verschärft. Insbesondere die Verweigerung eines gezielten Subventionsabbaus durch die Unionsmehrheit im Bundesrat hat es notwendig gemacht, auf breiter Basis Subventionen mit der „Rasenmähermethode“ zu kürzen. Dadurch sind zusätzliche Einsparungen im Verkehrsbereich zu schultern. 


In einem intensiven Dialog zwischen Finanz- und Verkehrsminister, der in der vergangenen Woche seinen Abschluss fand, konnten die durch den Mautausfall gefährdeten Verkehrsinvestitionen für das Haushaltsjahr 2004 gesichert werden. Entsprechend wurden die gesperrten Haushaltsmittel vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 03.03.2004 freigegeben. Finanziert werden die Infrastrukturinvestitionen durch vorzeitige Darlehensrückzahlungen der Deutschen Bahn AG,  Strafzahlungen von Toll Collect sowie durch die zu erwartenden Einnahmen aus dem Schiedsgerichtsverfahren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichem Grüßen

Lothar Mark , MdB











 

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