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09.01.2008
Lothar Mark über Bundespolitik und Kommunalfinanzen
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Der Bund hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die auf kommunaler Ebene zu Entlastungen führen sollen. „Mit diesen Maßnahmen wird sich die finanzielle Situation der Kommunen weiter verbessern“, beurteilt Lothar Mark, als Mitglied des Haushaltsausschusses mitverantwortlich für die Mittelvergabe des Bundes, diese Maßnahmen, die sich im wesentlichen auf die Bereiche Bildung, Arbeit und Soziales, Steuern, Wohnungs- und Städtebau sowie Verkehr beziehen.


Im Bereich Bildung, Arbeit und Soziales begrüßt Lothar Mark insbesondere, dass der Bund die Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen nicht allein lässt. „Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen sind Länder und Kommunen. Da sich aber der Bund an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligt (im Jahr 2007 mit durchschnittlich 31,8% bzw. 4,3 Mrd. Euro), wird den Kommunen ein finanzieller Spielraum verschafft, damit diese ihren Verpflichtungen zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen nachkommen können“, so Lothar Mark. Die Länder haben sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich den Kommunen und Trägern hierfür übertragen werden.


„Die Bundesregierung unterstützt ferner die Länder beim bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen. Das 4 Mrd. Euro- Investitionsprogramm ´Zukunft Bildung und Betreuung´ ist ein Baustein für eine Bildungsreform, den der Bund gemeinsam mit den Ländern geht. Noch bis Ende 2009 können die vom Bund bereitgestellten Mittel in Anspruch genommen werden“, macht der ehemalige Studiendirektor Mark auf das Ende der Förderungszeit aufmerksam.


„Auch von dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (2007) profitieren die kommunalen Haushalte“, so der Abgeordnete. Von 2008 bis 2012 sollen die ambulanten Sachleistungsbeiträge, das Pflegegeld und die stationären Sachleistungsbeiträge der Stufen II und III sowie für Härtefälle in drei Schritten unterschiedlich stark angehoben werden, wobei die ambulante Pflege begünstigt wird. Lothar Mark: „Die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen wird sich durch diese Maßnahmen deutlich verbessern, wodurch die Träger der Sozialhilfe entlastet werden. Mit der Einbeziehung der Demenzkranken wird zudem der Forderung der Sozialhilfeträger Rechnung getragen“.


„Im Themenbereich `Steuern´ wurden ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die den Kommunen zugute kommen werden“, so Lothar Mark weiter. „Mit dem Steueränderungsgesetz (2007) setzt der Bund Maßnahmen um, die der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte förderlich sein werden. Die Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdiener auf 45% beispielsweise, aber auch andere Regelungen zur Verbreiterung der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage, führten im Jahr 2007 bereits zu Mehreinnahmen für die kommunale Ebene von rund 300 Mio. € Euro, die ab dem Jahr 2010 sogar auf rund 800 Mio.  € ansteigen werden“, rechnet Mark.


„Die Kommunen insgesamt werden zudem von der Unternehmenssteuerreform profitieren, deren Eckpunkte von der Bundesregierung beschlossen wurden. Die Einschränkung vielfältiger Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung des kommunalen Steueraufkommens. Damit sind die Voraussetzungen zur Sicherung und Stärkung der Investitionskraft der Kommunen geschaffen, die etwa 60% aller öffentlichen Investitionen tätigen. Dies wird nicht zuletzt dem arbeitsintensiven deutschen Mittelstand nutzen“, beurteilt Lothar Mark den Nutzen der Reform. „Durch die Unternehmenssteuerreform entstehen den Kommunen insgesamt, gemessen am Jahr der vollen Wirksamkeit, im Gegensatz zu Bund und Ländern keine Mindereinnahmen. Durch die beschlossenen Maßnahmen wird die Struktur der Gewerbesteuer nicht verändert. Während die Anschubfinanzierung im Wesentlichen durch Bund und Länder zu tragen ist, kommt den Kommunen u.a. zugute, dass Änderungen bei den Hinzurechnungen die Bemessungsgrundlage durch die Einbeziehung weiterer ertragsunabhängiger Elemente verbreitern und so die kommunalen Finanzen stabilisieren. Und schließlich wird die im Zuge der Unternehmenssteuerreform gewonnene höhere Attraktivität des Standortes Deutschlands langfristig über mehr Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze auch den Haushalten der Städten und Gemeinden zugute kommen “, prognostiziert der Bundeshaushälter. Zusätzliche Maßnahmen im Themenfeld „Steuern“ sind u.a. die Förderung von ehrenamtlichem Engagement auf lokaler Ebene beispielsweise durch die Erhöhung des sog. Übungsleiterfreibetrages von 1848 auf 2100 € und die Erhöhung des monatlichen Betrags des steuerfreien Teils von Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich von 154 auf 175 €.


„Den Ländern und Gemeinden obliegen originär die Aufgaben Wohnungs- und Städtebau“ kommt der Bundestagsabgeordnete auf ein weiteres Themenfeld zu sprechen. „Die Bundesmittel für Städtebauförderung umfassen ein Jahresvolumen von über 500 Mio. €. Den Mannheimerinnen und Mannheimern wird insbesondere das bundesweite Projekt `Soziale Stadt´ ein Begriff sein, für das neben der sog. klassischen Städtebauförderung Bundesmittel bereitgestellt werden und das zum Ziel hat, der zunehmend räumlichen und sozialen Spaltung in den Städten entgegenzuwirken. In Mannheim profitieren insgesamt fünf Projekte von den Fördermitteln dieses Programms“, erklärt Lothar Mark und erinnert daran, dass die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG in Berlin mit dem Preis „Soziale Stadt“ für ihr Projekt „Mobile-Wohn-Begleithilfe“ ausgezeichnet wurde. Wiederholt fordert er im Zusammenhang mit diesem Programm die Landesregierung Baden-Württemberg zu einer zügigen Vergabe der Bundesmittel auf: „Es kann nicht sein, dass der Bund erhebliche Mittel zur Verfügung stellt, mit denen die Wohn- und Lebensbedingungen in den Stadtteilen verbessert werden sollen und die Landesregierung eine zügige Umsetzung und damit den Erfolg der Maßnahme gefährdet“. „Andere Bundesprogramme zur Städtebauförderung sind der `Stadtumbau West´ (2004) und der `Stadtumbau Ost´ (2002), die `Innenentwicklung der Städte und Gemeinden´ (2008) und das Programm `Städtebaulicher Denkmalschutz West´ (2009)“, fasst Lothar Mark zusammen. „Als Zuschussprogramm analog der bestehenden Städtebauförderung wird zukünftig außerdem der `Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden´ (2008) aufgelegt. Er soll der Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen sowie der baulichen Erneuerung von sozialen Infrastruktureinrichtungen in den Gemeinden, also z.B. Schulen, Turnhallen oder Kindertagesstätten dienen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 200 Mio. € Programmtitel bereit, die angesichts des gegenwärtigen Zustands vieler Schulen, Sportstätten und Kindergärten hier sehr gut platziert sind“, ist der Studiendirektor a.D. überzeugt.


Weitere Entlastungen für die Länder und Kommunen sind die Kompensationszahlungen des Bundes im Bereich Wohnraumförderung in Höhe von 518,2 Mio. € jährlich (als ein Ergebnis der Föderalismusreform zum Abbau von Mischfinanzierungsbeständen); die Altschuldenhilfeverordnung (2001) zur Entlastung der von Leerständen betroffenen Wohnungswirtschaft (rd. 1,1 Mrd. € Programmtitel) sowie die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe, mit denen zinsgünstige Darlehen für Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt werden.


Das `Regionalisierungskonzept´ (RegG) führt Lothar Mark als ein Beispiel für die Entlastungen der Kommunen im Themenfeld „Verkehr“ an: „Den Ländern steht gemäß Artikel 106a GG für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Steueraufkommen des Bundes ein Betrag zu, der überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort oder Regionalverkehr zu befriedigen“.


Lothar Mark nennt außerdem ein paar Beispiele für Entlastungen der Kommunen außerhalb der genannten Themenfelder: „die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), deren Fördermaßnahmen sich auch an kommunale Gebietskörperschaften richtet; die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zum Ausgleich von Standortnachteilen strukturschwacher Regionen sowie der Einführung von Infrastrukturfonds in das Investmentgesetz“.


Fazit: „Alles in allem führt die Fülle der Maßnahmen vor Augen, dass wir bundespolitisch einen guten Weg eingeschlagen haben, um die Kommunen in finanzieller Hinsicht zukünftig deutlich zu entlasten. Besteht zwar mit der kommunalen Ebene in manchen Punkten noch Uneinigkeit über die Höhe des zu erwartenden materiellen Nutzens für die Kommunen, so haben doch die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) einen Erfolg für die Kommunen bereits begrüßt“, so Mark.



 

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