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Reden und Aufsätze
17.01.2008
Lothar Mark redet im Plenum zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Eintreten für die Beendigung der von den USA auferlegten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba" (Drs. 16/5115)
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Rede von Lothar Mark, MdB


am 17. Januar 2008


Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Eintreten für die Beendigung der von den USA auferlegten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba“ (Drs. 16/5115)


Sehr geehrter Herr Präsident,


liebe Kolleginnen und Kollegen,


der hier zu beratende Antrag „Eintreten für die Beendigung der von den USA auferlegten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba“ wird von meiner Fraktion nicht mitgetragen.


In dem vorliegenden Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, auf dem EU-USA-Gipfel, der am 30. April des vergangenen Jahres stattfand, aktiv für eine Beendigung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba einzutreten. Zudem wird an die EU appelliert auf dem Gipfel keiner Erklärung zuzustimmen, die eine – ich zitierte aus dem Antrag – „US-typische Verurteilung Kubas“ beinhaltet. Wie unschwer zu erkennen ist, sind diese Forderungen nicht nur sehr plakativ und überspitzt formuliert, sondern auch zeitlich überholt.


Denn mittlerweile liegt die Abschlusserklärung des EU-USA-Gipfels vom 30. April 2007 vor. Sie enthält keinerlei Verurteilung Kubas, wie möglicherweise von den USA gewünscht wurde. Die einzelnen Abschlussdokumente halten lediglich die Bemühungen der EU und der USA zur „Unterstützung der Menschenrechte, der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung“ in der Region Lateinamerika fest. Im Besonderen soll die „kubanische Bevölkerung in ihrem Streben nach Ausübung dieser Rechte unterstützt werden“.


Auch der im Antrag enthaltene Appell, die Bundesregierung möge sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Aufhebung der politischen Maßnahmen der EU gegen Kuba einsetzen, ist bekanntermaßen mittlerweile veraltet. Zwar konnte während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nicht, wie von einigen EU-Mitgliedsstaaten gefordert, die Aufhebung der politischen Maßnahmen des Gemeinsamen Standpunktes der EU gegen Kuba erreicht werden. Die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich jedoch darauf, die ohnehin seit 2005 suspendierten Bestimmungen auch weiterhin auszusetzen. Zudem wurde der kubanischen Regierung ein umfassendes Dialogangebot über alle Themen von gemeinsamem Interesse, einschließlich Menschenrechte, unterbreitet. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat damit auf der politischen Ebene zu einer Annäherung zwischen der EU und Kuba beigetragen und den Weg für die Aufnahme eines politischen Dialoges geebnet. Die deutschen Bemühungen im Rahmen der Erfüllung des Mandats des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der EU (RAA) vom 12. Juni 2006 wurden, wie ich aus hochrangigen politischen Gesprächen weiß, auch von kubanischer Seite wahrgenommen und honoriert.


In dem vorliegenden Antrag stellt DIE LINKE jedoch einen Zusammenhang zwischen dem Aufheben der politischen Maßnahmen der EU gegen Kuba und der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung beim Eintreten gegen das US-Handelsembargo her. Diese beiden Themen können jedoch nicht ohne weiteres miteinander gleichgesetzt werden. Denn einerseits handelt es sich um – meines Erachtens ebenfalls zu diskutierende – politische Maßnahmen, andererseits um wirtschaftliche Sanktionen.


Damit komme ich zurück zu der Kernforderung des Antrages, die Bundesregierung möge sich aktiv für eine Beendigung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade einsetzen. Grundsätzlich ist das US-Handelsembargo gegen Kuba aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion in der Tat zu verurteilen. Die vor über vierzig Jahren verhängten Wirtschaftssanktionen sind eine erhebliche Belastung für die kubanische Volkswirtschaft und gehen vor allem zu Lasten wichtiger wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen und damit letztlich auch auf Kosten der kubanischen Bevölkerung.


Dass DIE LINKE es sich in ihrer Beurteilung der Situation jedoch zu einfach macht, wird in einem entscheidenden Punkt deutlich: Denn der Antrag verschweigt ein ganz wesentliches Element, indem behauptet wird, dass auch Lebensmittel von dem Embargo betroffen seien. Lebensmittel und medizinische Geräte sind jedoch seit dem Jahr 2000 vom Embargo ausgeschlossen. Die Zusammenarbeit der USA mit Kuba ist in diesen sensiblen Bereichen durchaus gegeben. Im Jahr 2006 belief sich der Betrag der kubanischen Lebensmittelkäufe in den USA auf 340 Mio. USD. Im März unterzeichnete der US-Bundesstaat Nebraska ein Handelsabkommen mit Kuba über Lebensmittellieferungen im Wert von 17 Mio. USD. Es lässt sich also festhalten, dass die Kernforderungen des Antrages zwar grundsätzlich in die richtige Richtung weisen, jedoch nicht nur veraltet, sondern auch sachlich undifferenziert sind.


Hinzu kommt ein weiter gewichtiger Punkt: Auch wenn man die Embargopolitik der USA gegenüber Kuba verurteilen mag, so handelt es sich dabei letztlich nach Auffassung der Bundesregierung und anderer EU-Mitgliedsstaaten um eine bilaterale Angelegenheit zwischen den USA und Kuba, in welche die EU nicht ohne weiteres einzugreifen vermag. Die extraterritorialen, das heißt in diesem Falle auch die EU betreffenden Auswirkungen des Cuban Democracy Act (sog. Toricelli-Gesetz) und des Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act (sog. Helms-Burton-Gesetz) hat die EU dagegen stets verurteilt. Im Bezug auf die Ausweitung des Helms-Burton-Gesetzes von 1996 gegen Unternehmen aus Drittstaaten reagierte die EU nicht nur, wie im Antrag benannt, mit einer Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) wegen des Verstoßes gegen die Regeln und Verpflichtungen der USA im Rahmen der WTO. Sie erließ zudem als Gegenmaßnahme eine Verordnung des Rates der EU „zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassender Rechtsakte sowie darauf beruhenden oder sich ergebenden Maßnahmen“ (EU-Richtlinie EG 2271). Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass sich die EU im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchaus gegen das US-Handelsembargo wendet und somit sehr wohl eine eigenständige Kuba-Politik vertritt.


Die Zukunft der Kuba-Politik der EU, wird jedoch wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, die Annäherung zu vertiefen und den politischen Dialog auch tatsächlich wieder aufzunehmen. Denn wie Willy Brandt und Egon Bahr uns Sozialdemokraten lehrten, kann Wandel letztlich nur durch Annäherung, nicht aber durch Blockade erzielt werden. Daran sollten sich auch die USA orientieren. Denn die Blockadepolitik hat Kuba in den letzten 40 Jahren nicht in die Knie gezwungen und wird dies auch fortan nicht tun. Stattdessen sollten alle beteiligten Akteuren auf den politischen Dialog setzen, denn letztlich können nur im Rahmen einer kontinuierlichen Diskussion Erfolge erzielt werden. Im Falle Kubas, so wurde mir während meiner letzten Dienstreise von mehreren Gesprächspartnern, insbesondere von Kardinal Jaime Ortega, bestätigt, habe man äußerst positive Erfahrungen mit der „stillen Diplomatie“ gemacht. Diese werde dort mit großem Erfolg eingesetzt und sollte demnach Vorbildcharakter besitzen. Zu einem tatsächlichen politischen Dialog und einer „stillen Diplomatie“ gehört jedoch unweigerlich harte, kontinuierliche und vor allem sachlich differenzierte Arbeit bei allen Beteiligten. Der vorliegende Antrag weist hingegen mit seinen plakativen Maximalforderungen in eine gänzlich andere Richtung und kann deswegen von der SPD-Bundestagsfraktion nicht mitgetragen werden.



 

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