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15.03.2004
Bund bestätigt gegenüber Lothar Mark Kürzung der Finanzhilfen für soziale Wohnraumförderung 2004
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Bezugnehmend auf einen Artikel im Mannheimer Morgen, in dem über die Kürzung der Förderzuschüsse bei Wohnungsbauprogrammen durch den Bund berichtet wurde, wandte sich der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark im Februar mit der Bitte um Stellungnahme an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann bestätigte inzwischen die Kürzung der in § 38 Wohnraumförderungsgesetz vorgesehenen insbesondere investiven Finanzhilfen von jährlich mindestens 230 Mio. € auf 110 Mio. € im Jahr 2004 und ab 2005 auf 202,4 Mio. €. Entsprechend diesen Kürzungen würden sich auch die den Ländern zufließenden Beiträge vermindern. Offen bleibt, wie das verbleibende Geld auf die alten und neuen Bundesländer verteilt werden soll.

Lothar Mark zeigte sich verwundert, dass sein Mannheimer Bundestagskollege Prof. Egon Jüttner sich in der Sache ebenfalls besorgt an das Ministerium gewandt hatte, obwohl seine Partei doch verlangt hatte, zur Gegenfinanzierung der Steuerreform den entsprechenden Teil des Koch-Steinbrück Papiers umzusetzen.

Mit Hinweis auf die abschließende namentliche Abstimmung der Vorschläge im Deutschen Bundestag, bei der es nur zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung gegeben hatte, antwortete Großmann dem Abgeordneten Jüttner denn auch: "Ich darf Sie daran erinnern, dass auch Sie persönlich im Deutschen Bundestag dieser Änderung zugestimmt haben".

Berlin, 15.03.2004



 

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